Ist es möglich, das betriebliche Fehlstunden der vergangenen zwei Jahre ohne Wissen únd Zustimmung des Arbeitnehmers auf seine aktuellen Urlaubsansprüche angerechnet werden können?
Ist es möglich, das betriebliche Fehlstunden der vergangenen
zwei Jahre ohne Wissen únd Zustimmung des Arbeitnehmers auf
seine aktuellen Urlaubsansprüche angerechnet werden können?
Nein.