Von uns ist ein Grundstück in ein Grenzregelungsverfahren
einbezogen worden.
Die Fläche des alten Bestands war 888 m²,
die neue Fläche ist um 5 m² kleiner, also 883 m².
Die Stadt begründet dass mit den neuen und modernen Messmöglichkeiten,
die jetzt zu einer Korrektur der Fläche führte.
Alle Kosten der letzten 50 Jahre beruhten auf der Annahme der
888 m².
habe ich durch diese neue Messung auch Rechte,
oder muss ich das so hinnehmen?
Schliesslich kauften wir damals von der Stadt 888 m²,
zahlten für 888 m² Erschliessung, Versicherung usw.
Danke für Rat!
Grüße
K. U.