Liebe/-r Experte/-in,
Betrifft Ausgleichsanspruch gem. HGB §89B:
5 Jahre hat ein HV erfolgreich Neukunden für Produkte des Unternehmens geworben, die eine automatische Vertragsverlängerung nach 12 Monaten vorsehen. Zeitweise hat der HV die meisten Aufträge des regionalen Teams geschrieben.
Das Unternehmen hat während der gesamten Vertragslaufzeit immer wieder ohne Grundlage Aufträge des HVs storniert und anderen HVs zugeordnet. Weiterhin haben andere HVs trotz Gebietssicherung im zugesagten Gebiet Marketing- und Telefonaktionen vorgenommen und massiv Kunden abgeworben. Das Unternehmen hat nichts dagegen unternommen, der Umsatz sank nach 4 Jahren und statt dessen stellte das Unternehmen ohne Begründung den Informationsfluss ein. Zugesagte Gebiete und Großkunden wurde dem HV nicht nur die Zuständigkeit entzogen, sondern auch noch jeden Kundenkontakt zu einem Großkunden ohne Grund untersagt. Diese Aktion wurde von einem Mitarbeiter des Unternehmens vorgenommen, der zu diesem Zeitpunkt dafür gar nicht mehr zuständig und berechtigt war.
Dadurch entstanden nicht nur ein fast kompletter Umsatzeinbruch, sondern auch zusätzliche Kostenbelastungen.
Nicht öffentlich bestimmte Detail aus dem Vertragsverhältnis wurden vom oben erwähnter Mitarbeiter des Unternehmens an Groß-Kunden weiter gegeben und ein falsches Vertragsverhältnis zwischen HV und Unternehmen dem Kunden unterstellt.
Das Unternehmen hat auch auf mehrmaliger Nachfrage kein Werbematerial, Auftragsformulare mit neuen AGBS und wichtige Produktdetails mehr dem HV zugestellt. Auf alle Anfragen reagierte das Unternehmen überhaupt nicht und daraufhin kündigte der HV aus besonderem Grund und stellte als Ausgleichsforderung den Provisionsdurchschnitt der letzten 5 Jahre. Die Berechnung des Rohertrages hat nach Abzinsung und Abzug Stornoquote einen geringeren Ertrag ergeben als der Durchschnitt der letzten 5 Jahre:
Meine Fragen:
- Muss vom Durchschnitt der letzten 5 Jahre ebenfalls ein Abzinsungsfaktor berechnet werden?
- Wird auch eine Stornoquote abgerechnet
- Gibt es vergleichbare Urteile, bzw. Klagen, die irgendwie vergleichbar sind
- Hat eine realistische Klage auf Ausgleichszahlung Aussicht auf Erfolg, weil das Unternehmen alles unternommen hat, um den HV jede Möglichkeit genommen hat die bisherigen Umsatzzahlen weiter zu erzielen.
- gibt es noch andere Möglichkeiten mehr Informationen für eine aussichtsreiche Klage zu erhalten
Vielen Dank im Vorraus