Ausgleichsregelung

Wird eine Ausgleichsmaßnahme wegen einem Vorhaben erfoderlich kann die Durchführung der Ausgleichmaßnahme evtl. auch einen nicht zu vernachlässigenden Eingriff mit sich bringen. Muss dieser denn wiederum ebenfalls ausgeglichen werden?

Hallo!

Und wenn die Ausgleichsmaßnahme für den Ausgleich auch wieder Eingriffe darstellt, wird dann nochmals Ausgleich gefordert ?

Der dann wiederum im Fall der Fälle ausgleichspflichtig wäre.

Irgendwann ginge dann das Land ( die Fläche) aus und man kann nichts mehr ausgleichen !

Nein.

1 x ausgleichen reicht.
Schließlich wird der angemeldete Ausgleich vorher geprüft ob er geeignet ist den „Schaden“ auszugleichen, den die eigentliche Baumaßnahme angerichtet hat (voraussichtlich anrichten würde).
Es werden viele Ausgleichsvarianten geprüft und bewertet, bis man sich auf eine einigt.

In diesem Prozess findet auch die Bewertung statt, ob nicht auch die in Aussicht genommene Ausgleichsmaßnahme Probleme schaffen könnte.

MfG
duck313