Ausgleichstage bei Krankschreibung

Hallo Gemeinde,

angenommen, Herr A. hat auf Grund seiner Wochenendtätigkeit 2 Ausgleichstage, ist dann aber, als er diese frei machen möchte, plötzlich krank geschrieben.
Hat Herr A. nun das Anrecht darauf, diese beiden Ausgleichstage später zu nutzen?
Oder verfallen diese Ausgleichstage, da er ja während der Krankschreibunng nicht gearbeitet hat und demzufolge Ruhe hatte?

Kann man das überhaupt pauschal beantworten?

Grüße,
Herr F. :smile:

Hallo,

wenn die freien Tage vor der Krankschreibung schon feststanden hat der AN meiner Meinung nach Pech gehabt, genau wie ein AN, der am Wochenende krank ist. Soweit ich weiß ist es ja auch gesetzlich vorgeschrieben bei Krankheit die Stunden so zu bezahlen, wie sie im Dienstplan stehen, wenn z.B. Überstunden eingeplant waren, bekommt der AN auch die Überstunden als Lohnfortzahlung ausbezahlt, bei eingeplanten freien Tagen bekommt er dann eben nicht.
Anders sieht es bei Urlaub aus…