Hallo Gemeinde,
angenommen, Herr A. hat auf Grund seiner Wochenendtätigkeit 2 Ausgleichstage, ist dann aber, als er diese frei machen möchte, plötzlich krank geschrieben.
Hat Herr A. nun das Anrecht darauf, diese beiden Ausgleichstage später zu nutzen?
Oder verfallen diese Ausgleichstage, da er ja während der Krankschreibunng nicht gearbeitet hat und demzufolge Ruhe hatte?
Kann man das überhaupt pauschal beantworten?
Grüße,
Herr F.