Ausgleichszahlung ALG / Nettoverdienst durch AG

Im vergangenen Jahr sind bei meinem Arbeitgeber durch eine Fusion ca. 15 % der Arbeitsplätze entdallen ( Eigenbetrieb,TVÖD ). Nach 36-jähriger beruflicher Tätigkeit bin ich ebenfalls davon betroffen ( möchte schnellstmöglich diese unwürdige Situation zum Abschluss bringen !!! ) und habe ein Angebot meines Arbeitgebers erhalten.
Dies sieht eine kurzfristige Freistellung von der Arbeit über fast 2 Jahre vor. Anschließend müsste ich mich 2 Jahre arbeitslos melden und könnte daran anschließend in Rente ( vorzeitige Rente bedingt durch Schwerbehinderung über 50 % )gehen.
Jetzt zur konkreten Frage :
Mein Arbeitgeber bietet an die Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld und der bisherigen Nettozahlung für 2 Jahre zu übernhmen. Ist eine derartige Ausgleichszahlung überhaupt denkbar bzw. rechtlich zulässig ?
Dank für Ihre/Eure Bewertung !

Meine Meinung: Ab zum Fachanwalt und das ganze mal sachlich unter Berücksichtigung ALLER Aspekte beleuchten lassen.

Ab zum Fachanwalt!
Ich kann mich HighQ nur anschließen:

Ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Du bist als Schwerbehinderter mit 36 Berufsjahren evtl. gar nicht kündigbar. Das ist eine gute Voraussetzung für die Verhandlungen des Anwaltes mit Deinem Arbeitgeber.

Erdbeerzunge