In einem Erbfall sind 1.000.000.- € an 5 Erben zu verteilen. Einer der Erben (E1) hat vorab 60.000,-€ bekommen mit der Absprache diese wären im Erbfall aus dem Erbe auszugleichen.
Nun gehen die Meinungen über die Verteilung auseinander
Die einen sagen:
1.000.000 / 5 = 200.000 pro Erbe, E1 muß davon 60.000 an seine Geschwister auszahlen
==> Er erbt 140.000, die anderen je 215.000
Die anderen meinen:
1.000.000 - 60.000 = 940.000
940.000 / 5 = 188.000 für alle
zzgl. 15.000 für alle außer E1
In einem Erbfall sind 1.000.000.- € an 5 Erben zu verteilen.
Einer der Erben (E1) hat vorab 60.000,-€ bekommen mit der
Absprache diese wären im Erbfall aus dem Erbe auszugleichen.
Nun gehen die Meinungen über die Verteilung auseinander
Die einen sagen:
1.000.000 / 5 = 200.000 pro Erbe, E1 muß davon 60.000 an seine
Geschwister auszahlen
==> Er erbt 140.000, die anderen je 215.000
Die anderen meinen:
1.000.000 - 60.000 = 940.000
940.000 / 5 = 188.000 für alle
zzgl. 15.000 für alle außer E1
Wer hat Recht?
Keiner, denn auch E1 hat ein Anrecht auf einen Anteil aus den 60.000,00 €.
Moin!
Ich kenne da eine andere Variante, die eigentlich viel Fairer ist:
Die Erben 2-5 erhalten jeweils 200000€. Die restlichen 140000€ erhält E1, da er ja schon 60000€ vorab erhalten hat.
So erben alle letztendlich den gleichen Teil.
Ich kenne da eine andere Variante, die eigentlich viel Fairer
ist:
Die Erben 2-5 erhalten jeweils 200000€. Die restlichen 140000€
erhält E1, da er ja schon 60000€ vorab erhalten hat.
So erben alle letztendlich den gleichen Teil.
Es gibt 1000000! Davon werden 60000 vorab an E1 ausgezahlt. Da bleiben nach Herrn Riese noch 940000 über. Wenn ich jetzt 200000 an E2-E5 auszahle, bleiben noch 140000 über, die E1 erhält. Da er ja schon 60000 vorher erhalten hat, hat er letztendlich auch 200000 bekommen.
Wenn natürlich (was ich nicht wissen kann, weil im UP nicht erwähnt)die Million sich nach Auszahlung wieder aufgefüllt hat, dann hätte ich zahlentechnisch natürlich nicht Recht.
man rechnet das Voraberbe auf den zu vererbenden Betrag drauf, teilt das Ergebnis gerecht unter allen Erben auf. Der Voraberbe erhält allerdings logischerweise die bereits geerbte Summe NICHT mehr ausgezahlt.
Es gibt 1000000! Davon werden 60000 vorab an E1 ausgezahlt.
Nein, nicht „davon“. Das steht da nicht.
Und auch nicht „werden“, sondern „hat … bekommen“.
[…]
Wenn natürlich (was ich nicht wissen kann, weil im UP nicht
erwähnt)die Million sich nach Auszahlung wieder aufgefüllt
hat, dann hätte ich zahlentechnisch natürlich nicht Recht.
Die jetzige Erbmasse von 1 Mio. hat mit der früheren Auszahlung von 60.000 nur indirekt zu tun, d.h. es ist jetzt beim Erbfall ohne Bedeutung, wie hoch die „Erbmasse“ damals war.
Aus dem UP (Zahlen + Text) kann man entnehmen, daß jetzt beim Erbfall noch 1 Mio. da ist und E1 bereits vorab die 60.000 erhalten hat.
Warum?
Wenn Vorher 1.000.000 € da sind, kann man doch hinterher nicht mit 1.060.000 rechnen! Wo sollen denn diese 60.000 herkommen?
Logischerweise rechnen man(n) mit 940.000!! Und dann ist das auch wieder eine einfache Kiste.
Wenn Du mir keine vernünftige Begründung für deine Zahl nennen kannst, kann ich nur sagen: Sechs! Setzen!
In einem Erbfall sind 1.000.000.- € an 5 Erben zu verteilen.
Einer der Erben (E1) hat vorab 60.000,-€ bekommen mit der
Absprache diese wären im Erbfall aus dem Erbe auszugleichen.
Nun gehen die Meinungen über die Verteilung auseinander
sollte die anrechnung nach § 2050 bgb erfolgt sein, gibt § 2055 bgb die berechnung vor:
der wert des zugewandten gegenstands ist dem wert des nachlasses zuzurechnen (sog. erhöhte teilungsmasse, § 2055 I 2 bgb):
erhöhte teilungsmasse = 1Mio + 60 000€ = 1 060 000€
anschließend ist diese erhöhte teilungsmasse auf die erben zu verteilen:
e1: 1/5 * 1 060 000€ - 60 000€ = 152 000€ -> da e1 eine zuwendung zu lebzeiten erhalten hat, ist diese abzuziehen
e2-e5: je 1/5 * 1 060 000€ = 212 000€