Mal angenommen, wenn man am 10.08.2007 nach über einjähriger Krankheit wieder die Arbeit aufnimmt mit einem Grad der Behinderung von 50 einen Anspruch auf
volle Urlaubstage (35 Stück)?
5.Könnte man dem Arbeitgeber anbieten, dass man die nimmt um erstmal
wieder halbtags ins Geschehen einzusteigen? Weil man sich selber
nicht sicher ist ob man 8 Stunden durchhält?
- Hätte man eigentlich Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz ?
Hallo (= üblicherweise freundliche Anrede hier im Forum)
Mal angenommen, wenn man am 10.08.2007 nach über einjähriger
Krankheit wieder die Arbeit aufnimmt mit einem Grad der
Behinderung von 50 einen Anspruch auf
volle Urlaubstage (35 Stück)?
Ja, wenn diese Gesamthöhe vertraglich so vereinbart ist.
5.Könnte man dem Arbeitgeber anbieten, dass man die nimmt um
erstmal
wieder halbtags ins Geschehen einzusteigen? Weil man sich
selber
nicht sicher ist ob man 8 Stunden durchhält?
Nein, denn das BUrlG kennt keine halben Urlaubstage. Eine Trennung a la 1 Tag Arbeiten, 1 Tag frei ginge da schon eher. Allerdings muß ein Urlaubszeitraum mindestens 2 Wochen am Stück betragen.
- Hätte man eigentlich Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz
?
Man hat zumindest Anspruch auf Beschäftigung gemäß Arbeitsvertrag. Das muß nicht zwingend haargenau der alte Arbeitsplatz sein. Dazu müsste man mehr Details kennen.
Gruß, (= üblicherweise freundliche Verabschiedung hier im Forum)
LeoLo
Sorry, dass das hallo und die Verabschiedung fehlte, aber da ich meinen Artikel in 3 unterschiedliche Themenbereiche trennen musste, habe ich das wohl total vergessen.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen Sie haben mir sehr geholfen
Danke und Tschüss
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