Ausgründung aus Konzern - Betriebsrat

Seit einigen Jahren wird ein großer Konzern in immer kleinere Einheiten - sprich selbständige Unterfirmen, die 100%ige Konzerntöchter sind - zerlegt. Nun hat es auch die Abteilung meiner Frau erwischt! Sie wird mit anderen ähnlichen Abteilungen zusammengelegt, ausgegliedert und zentralisiert.

Sie soll jetzt für weniger Geld länger arbeiten - und muss auch noch jeden Tag gut 2 Stunden fahren. Soweit so schlecht: Bisher hat sie Tariflohn und damit zusammenhängende Leistungen (z.B. 35 Stunden / Verdi) erhalten. Nun bietet man ihr einen freien Vertrag an. Sie soll nur noch das Grundgehalt bekommen und dafür 40 Stunden arbeiten.

Gilt nicht automatisch der Tarifvertrag?
Was müssen die Mitarbeiter der neuen Firma tun, um zumindest zurück in den Tariflohn zurückzukommen? Einen eigenen Betriebsrat wählen? Man sagte ihr der Betriebsrat des Mutterkonzers sei weiter für sie zuständig - kann ich mir aber kaum vorstellen, der hätte doch auf dem Tariflohn bestanden …

Gilt nicht automatisch der Tarifvertrag?

Wahrscheinlich ja wegen § 613a BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html

Was müssen die Mitarbeiter der neuen Firma tun, um zumindest
zurück in den Tariflohn zurückzukommen?

  1. Keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben
    2.Die einhaltung des § 613a BGB einzeln vor dem Arbeitsgericht einklagen

Einen eigenen
Betriebsrat wählen?

Das hat auf dieses problem keinen direkten Einfluß

Man sagte ihr der Betriebsrat des
Mutterkonzers sei weiter für sie zuständig

Das kann im Rahmen eines sog. Übergangsmandats" durchaus sein

  • kann ich mir aber
    kaum vorstellen, der hätte doch auf dem Tariflohn bestanden

Der BR ist bei einem Bertriebsübergang grundsätzlich nur für die Aufstellung eines Sozialplans zuständig.
Für individualrechtliche Vergütungsansprüche hat der BR keinerlei gesetzliche Möglichkeit, deren Einhaltung zu erzwingen. Das muß - wie geschrieben - jeder einzelne betroffene AN schon selbst einklagen.

  1. Keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben

Wenn sie das tut, steht sie nach der Kündigung ohne Arbeit da - auch nicht gerade eine Lösung … Es ist ja keine Änderungskündigung ausgesprochen, sondern ihr wurde geraten sich bei der neuen Firma zu bewerben, damit sie im Anschluß eine Arbeit hat, wenn ihr aktueller Arbeitsvertrag gekündigt wird.