ich hab da mal eine Frage …
Ich brauche von meinem Chef eine Kopie meines Arbeitsvertrages. Jedoch will er mir den Vertrag patou nicht aushändigen. Heute meinte er, dass ich erst eine Genehmigung von meinem Anwalt bräuchte oder sowas in der Art. Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit sowas oder wie sieht in solchen Fällen generell die Rechtslage aus ?
aber seit wann braucht man den alten AV zur Bewerbung ?
Vielleicht besteht der AG in spe auf Kandidaten in nachweislich ungekündigter Stellung ?
Aber dazu kann ein Arbeitszeugnis wohl besser geeignet sein: FAQ:2027