Aushändigung einer Bankkarte

Hallo,

mal angenommen eine Frau, die sich in der Realität nicht sehr gut zurechtfindet, weil sie wichtige Dinger immer von anderen geregelt bekam, hat ein Bankkonto. Der Lebensgefährte (nicht Ehepartner) schlatet und waltet wie es ihm passt und verfügt per EC-Karte und Geheimnummer über das Vermögen der Frau. Mal so gesagt, er verprasst ihr Geld. Die Frau ist jedoch so gutgläubig, kennt sich mit Bankgeschäften eh nicht aus und versteht deshalb auch nicht, daß sie ausgenommen wird. Der Sohn der Frau hat das herausbekommen. Die Frau ist inzwischen schwer krank geworden und liegt im Krankenhaus.

Kann der Sohn die EC-Karte der Mutter von dem Lebensgefährten zum Schutze der Mutter verlangen?

Außerdem, wer ist der rechtmäßige Besitzer z.B. beim Möbelkauf? Derjenige der auf der Rechnung steht oder derjenige der bezahlt hat?

Vielen Dank für die Antworten
Gruß
Bianca

Hallo,

mal angenommen eine Frau, die sich in der Realität nicht sehr
gut zurechtfindet, weil sie wichtige Dinger immer von anderen
geregelt bekam, hat ein Bankkonto.

sie ist aber klar im Kopf?

Der Lebensgefährte (nicht Ehepartner) schlatet und waltet wie es ihm :stuck_out_tongue:asst und verfügt per EC-Karte und Geheimnummer über das Vermögen der :Frau.

das darf der natürlich nicht so einfach (wenn es die Frau nicht der Sohn will), dies kann nur die Frau unterbinden!

Mal so gesagt, er verprasst ihr Geld.

Wenn man das nachweisen kann, und die Frau das so nicht wollte, muss er das natürlich zurück zahlen.

Die Frau ist jedoch so
gutgläubig, kennt sich mit Bankgeschäften eh nicht aus und
versteht deshalb auch nicht, daß sie ausgenommen wird.

das ist das Problem der Frau, nicht des Sohnes.

Der Sohn der Frau hat das herausbekommen. Die Frau ist inzwischen
schwer krank geworden und liegt im Krankenhaus.

Das tut mir leid, ist die Frau ansprechbar? Wenn ja mit Ihr reden.

Kann der Sohn die EC-Karte der Mutter von dem Lebensgefährten
zum Schutze der Mutter verlangen?

Er kann, ob der diese so einfach kriegt? Glaub ich nicht. Er könnte mit einem in der Bank sprechen ggf. kann man die Karte vorübergehend sperren.

Außerdem, wer ist der rechtmäßige Besitzer z.B. beim
Möbelkauf? Derjenige der auf der Rechnung steht oder derjenige
der bezahlt hat?

Schwirig, der Besitzer ist nicht gleich der Eigentümer, besitzer ist logischerweise der das im Besitz hat.
Hier ist wohl die Frage wer Eigentümer ist, ich glaube hier wäre es der Mann, aber er müsste das Geld zurück zahlen an die Frau!

Vielen Dank für die Antworten
Gruß
Bianca

Bin leider kein Fachmann, habe nur so geschrieben wie ich es beurteilen kann.

Gruß