Hallo,
mal angenommen eine Frau, die sich in der Realität nicht sehr gut zurechtfindet, weil sie wichtige Dinger immer von anderen geregelt bekam, hat ein Bankkonto. Der Lebensgefährte (nicht Ehepartner) schlatet und waltet wie es ihm passt und verfügt per EC-Karte und Geheimnummer über das Vermögen der Frau. Mal so gesagt, er verprasst ihr Geld. Die Frau ist jedoch so gutgläubig, kennt sich mit Bankgeschäften eh nicht aus und versteht deshalb auch nicht, daß sie ausgenommen wird. Der Sohn der Frau hat das herausbekommen. Die Frau ist inzwischen schwer krank geworden und liegt im Krankenhaus.
Kann der Sohn die EC-Karte der Mutter von dem Lebensgefährten zum Schutze der Mutter verlangen?
Außerdem, wer ist der rechtmäßige Besitzer z.B. beim Möbelkauf? Derjenige der auf der Rechnung steht oder derjenige der bezahlt hat?
Vielen Dank für die Antworten
Gruß
Bianca
asst und verfügt per EC-Karte und Geheimnummer über das Vermögen der :Frau.