Aushändigung von Bauplänen

Hallo,

es handelt sich bei meiner „Immobilie“, um die es hier geht, eher um ein Immobilchen: Eine Kleingartenlaube.

Diese Laube wurde im Sommer diesen Jahres durch die Bundesgartenschau GmbH (BUGA GmbH, quasi der Bauträger, die Kleingartenanlage liegt im Gelände der Bundesgartenschau 2005 in München) erstellt, laut schriftlicher Vereinbarung bin ich jedoch offiziell Bauherr (und Zahlmeister) dieser Laube.

Nun ist die Laube fertiggestellt, die BUGA GmbH weigert sich jedoch, mir die Baupläne auszuhändigen. Diese - denke ich - stehen mir nach Abschluß der Arbeiten als Bauherren jedoch zu, muß ich doch u.U. damit rechnen, daß im Laufe der Zeit Schäden auftreten, die ich beheben lassen muß, wozu mir die Unterlagen hilfreich sein könnten.

Nun die Frage: Habe ich als Bauherr Anspruch auf die Aushändigung der Unterlagen oder bin ich da auf Gedeih und Verderb dem „guten“ Willen der BUGA GmbH ausgeliefert? Gibt’s evtl. sogar irgenwo irgendeinen Paragraphen dazu, auf den ich mich ggf. berufen kann?

Danke, viele Grüße aus München,
Stefan

Hallo Stefan,

wende Dich doch an das Bauamt. Die sind doch für Baugenehmigungen zuständig.

Wenn Du dort auf einen kompetenten Sachbearbeiter triffst, wird man Dir mit Sicherheit verbindliche Rechsauskünfte geben können.
Und bei einem Vorhaben wie der BUGA ist die Federführung bestimmt einer zentralen Stelle zugeordnet.

Gruß
Roman

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Hallo Bauherr,

als wir unser Haus bauen ließen, bekam ich auch vom Architekten nur einige M1:100 Bauzeichnungen. Die detaillierteren M1:50 nicht, denn „dann könne ich ja ein zweites Haus bauen“…
Aber die ausführenden Gewerke + Statikbüro hatten die 1:50 und gaben diese mir problemlos zur Kopie. Nur als Tip.

Viele Grüße