Hallo Wissende,
man nehme mal ein Mietshaus an, 15 Mietparteien. Aushänge/Mitteilungen der Hausverwaltung werden von ihr innen an die (gläserne) Haustür geklebt.
Nun möchte auch ein Mieter (nehmen wir mal weiter an, nicht der beliebteste seitens der Hausverwaltung) auch Aushänge anbringen. So wie die Hausverwaltung.
Nun könnte es ja sein, der Hausverwaltung passen die Aushänge vom Inhalt her nicht.
Frage1, darf die hausverwaltung dann diese Aushänge entfernen?
Frage2, darf der Mieter diese Aushänge an der hausflurtürseite seiner Wohnungstür anbringen?
Frage3, sofern die Hausverwaltung ein „schwarzes“ Brett angebracht hätte, was ja eh meist weiß ist, gilt da das gleiche wie beim Anbringen an die Haustür oder gelten da Sonderregeln?
Selbstverständlich geht es nur um Anbringen von Blättern mit Tesa, keine Nägel o.ä. und die Aushänge sollen nur so 2-3 Wochen hängen.
Danke ^ Gruß
Reinhard