Aushang eines Mieters im Hausflur gestattet?

Hallo Wissende,

man nehme mal ein Mietshaus an, 15 Mietparteien. Aushänge/Mitteilungen der Hausverwaltung werden von ihr innen an die (gläserne) Haustür geklebt.

Nun möchte auch ein Mieter (nehmen wir mal weiter an, nicht der beliebteste seitens der Hausverwaltung) auch Aushänge anbringen. So wie die Hausverwaltung.

Nun könnte es ja sein, der Hausverwaltung passen die Aushänge vom Inhalt her nicht.

Frage1, darf die hausverwaltung dann diese Aushänge entfernen?

Frage2, darf der Mieter diese Aushänge an der hausflurtürseite seiner Wohnungstür anbringen?

Frage3, sofern die Hausverwaltung ein „schwarzes“ Brett angebracht hätte, was ja eh meist weiß ist, gilt da das gleiche wie beim Anbringen an die Haustür oder gelten da Sonderregeln?

Selbstverständlich geht es nur um Anbringen von Blättern mit Tesa, keine Nägel o.ä. und die Aushänge sollen nur so 2-3 Wochen hängen.

Danke ^ Gruß
Reinhard

Hallo,

Frage1, darf die hausverwaltung dann diese Aushänge entfernen?

Ja, sofern im Mietvertrag nichts anderes steht.

Frage2, darf der Mieter diese Aushänge an der hausflurtürseite
seiner Wohnungstür anbringen?

Gute Frage. Keine Ahnung.

Frage3, sofern die Hausverwaltung ein „schwarzes“ Brett
angebracht hätte, was ja eh meist weiß ist, gilt da das
gleiche wie beim Anbringen an die Haustür oder gelten da
Sonderregeln?

Vgl. Antwort zu 1.

Rückfrage: Warum nutzt der Mieter keinen Kopierer und wirft seine Information in die Briefkästen der anderen Mieter. Das Einwerfen kann die Hausverwaltung nicht untersagen. Was aber keine Aussage darüber ist, dass der Inhalt einer „Einwurfsendung“ evtl. Streit nach sich zieht.

Gruß
vdmaster

Wie kommt man auf die Idee, man hätte außerhalb seines angemieteten Wohnraums dieses wie irgendein anderes Recht, egal, wie (un)beliebt man wäre?

Selbstverständlich bestimmt der Eigentümer und die von ihm bevollmächtigte Hausverwaltung allein über Art und Umfang jeglicher Nutzung des Gemeinschaftseigentums und kann demnach Aushänge der Mieter verbieten und Sachbeschädigung der Wände durch Kleberückstände oder Löcher auf Kosten des Verursachers behoben verlangen.

G imager

Hallo,

Frage 1: ja
Frage 2: nein
Frage 3: wie Frage 1

Grundsätzich darfst Du ohne Genehmigung der Hausverwaltung nichts in gemeinschftlich genutzen Flächen anbringen, egal ob Tesa oder Nagel…

Gruß

Danke an Euch o.w.T

Wie kommt man auf die Idee, man hätte außerhalb seines
angemieteten Wohnraums dieses wie irgendein anderes Recht,
egal, wie (un)beliebt man wäre?

Hallo Imager,

so fett brauchste das m.E. dann doch nicht schreiben *find* Und selbstverständlich hat jeder in so einem Fall Rechte innerhalb des hauses und außerhalb seiner Mietfläche.

Man darf im Hausflur Ein- und ausatmen, ähnlichen Vorgang sogar auf anderem Wege wenn es z.B. Bohnensuppe gab :smile:)
Mit Nachbarn im Hausflur kommunizieren geht auch, Aufzug fahren.
Sind schon paar Rechte vorhanden…

Gruß
Reinhard