ein Arbeitgeber hätte z.B. eine zentrale Verwaltung (z.B. in einem Pflegeheim) und hierneben div Aussengruppen. D.h. feste Angestellte, die rund um die Uhr (Schichtdienst) bei verschiedenen Privatpersonen (in ganz unterschiedlichen Städten) mit „wohnen“ und diese betreuen. Diese Mitarbeiter kämen nie/ so gut wie nie in die Zentrale.
Meine Frage ist, wo nun überall die aushangpflichtigen Gesetze ausgehängt werden müssten. Reicht es in der Zentrale oder müssten sie auch in den Außenwohngruppen zur Verfügung stehen???
Wo ist das eigentlich geregelt???
Was mir noch nicht ganz klar ist, ist der Begriff der „Aussengruppen“. Sind das Dienstgebäude des Arbeitgebers? Also, ist diese Außenwohngruppe ein Art Niederlassung des AG?
Wo ist das eigentlich geregelt???
Arbeitszeitgesetz:
§ 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes, … an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen.
danke für die Antwort.
Eine Aussenwohngruppe kann verschiedenes sein.
z.B. die private Wohnung der zu betreuenden Person. Hier haben die Mitarbeiter ein eigenes Zimmer und wechseln sich 24 Std. täglich mit der Betreuung ab.
eine Wohnung, die der Arbeitgeber gemietet hat, in der mehrere zu betreuende Personen leben und ebenfalls rund um die Uhr mehrere Mitarbeiter im Schichtdienst.
Also wenn diese „Wohnung“ dauerhaft gemietet wird, dann könnte man da vielleicht noch trefflich streiten. Bzgl des Zimmers in der Privatwohnung eines „Patienten“ sehe ich aber keine Aushangpflicht.