Hallo,
angenommen ein Unternehmen hat kein klassiches schwarzes Brett, sondern ein Intranet, indem Dokumente elektronisch abgelegt werden. Ist damit gesetzlich der Vorschrift der aushangspflichtigen Gesetze Genüge getan, wenn Sie dort hinterlegt werden ?
Beste Grüße
chab
Hallo,
angenommen ein Unternehmen hat kein klassiches schwarzes
Brett, sondern ein Intranet, indem Dokumente elektronisch
abgelegt werden. Ist damit gesetzlich der Vorschrift der
aushangspflichtigen Gesetze Genüge getan, wenn Sie dort
hinterlegt werden?
Haben denn alle Mitarbeiter Zugang zu diesem Intranet bzw. diesen Gesetzen?
MfG