Aushangspflicht Tarifvertrag + Kündigungsfrist

Hallo, ich habe eine Frage…
Ich habe doch das Recht, den Tarifvertrag durchzulesen, oder?
Soweit ich weiß, muss der Tarifvertrag aushängen.
Ist das richtig?
Mein Chef meinte ich hätte momentan eine Kündigungsfrist von 2 Wochen ZUM MONATSENDE, allerdings habe ich bei Ver.di nachgefragt, die meinten es seien 2 Wochen auf einen beliebigen Tag.
Das ist doch dann auch im Tarifvertrag geregelt, oder? Was gilt nun? Ist alles etwas verwirrend.
Kann ich auch früher kündigen, z.B. aufgrund mangelnder Einarbeitung, Sicherheitsmängeln, etc.? Oder ist das dann Vertragsbruch?
Bin dankbar für die Antworten.

Auch hallo.

Ich habe doch das Recht, den Tarifvertrag durchzulesen, oder?

Ja.

Das ist doch dann auch im Tarifvertrag geregelt, oder? Was
gilt nun?

FAQ:1989 & FAQ:1990

mfg M.L.

Teilantwort

Soweit ich weiß, muss der Tarifvertrag aushängen.

Ist kein aushangpflichtiges Gesetz: http://www.osnabrueck.ihk24.de/produktmarken/recht_u…

Gruß

Stefan

Eigentlich keine Antwort
Hi!

Ein geltender TV ist auch kein nicht aushangpflichtiges Gesetz - er ist gar kein Gesetz.

Er ist ein Vertrag , geschlossen von den Tarifvertragsparteien.

Und wenn in einem Unternehmen ein Tarifvertrag greift, dann muss er gem. § 8 TVG auszuliegen haben.
http://bundesrecht.juris.de/tvg/__8.html

LG
Guido

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3 x FAQ
Auch hallo.

Was
gilt nun?

FAQ:1989 & FAQ:1990

… und da wir gerade bei den FAQs sind … Hier im Brett gilt auch FAQ:1129. (steht halt „nur“ in der Brettbeschreibung)

MfG

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