Hoi.
Davonausgehend, dass ein angemeldetes Unternehmen bei der LBG ja schon vorliegt, muß keine Extraanmeldung eines neuen abhängig Beschäftigten/Arbeitnehmers/Aushilfe erfolgen.
"Kreis der versicherten Personen
Der Versicherungsschutz der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft umfasst grundsätzlich alle in der Landwirtschaft tätigen Personen.
Insbesondere versichert sind während einer Tätigkeit für das landwirtschaftliche Unternehmen:
* Landwirtschaftliche Unternehmer,
* Personen, die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie ein Unternehmer tätig sind,
* ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,
* ständig mitarbeitende Familienangehörige; vorübergehend unentgeltlich tätige Familienangehörige sind nur versichert, wenn sie noch keine Altersrente beantragt haben oder beziehen,
* Arbeitnehmer einschließlich der Saisonarbeitskräfte und der Auszubildenden (Beschäftigte) sowie
* sonstige Personen, die im Unternehmen mithelfen (z. B. Aushilfen)."
Dies trifft übrigens auch auf jedes andere Unternehmen zu. Es wäre ein wahnsinniger Aufwand, wenn bei jeder Neuanstellung/Entlassung die Deutsche Bank oder VW an ihre BG eine Veränderungsmitteilung schicken würde. Das jemand dort arbeitet, wird erst bei einer Unfallmeldung hinterfragt bzw. durch das Unternehmen bestätigt.
Ciao Garrett