Aushilfe fristgerecht gekündigt mit Freistellung

Hallo,
wenn eine Aushilfe X nach drei Monaten zum nächsten ersten gekündigt wird (im Vertrag sind 8-10 Wochenstunden festgeschrieben und maximal 12) und dabei es in der Kündigung heißt, dass X ab sofort frei gestellt ist, hat X das Recht auf eine Lohnfortzahlung? Oder wenigstens einen Anteil?
Es gibt keinen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung. X ist aus der vierwöchigen Probezeit raus.

Hallo

Während der Freistellung behält der AN seinen Lohnanspruch. Wieviel genau fortzuzahlen ist, kann man aufgrund der knappen Schilderung nur raten. Vermutlich könnte der AN erfolgreich auf die maximale vertraglich vereinbarte Stundenzahl abzielen.

Gruß,
LeoLo

X hat beispielsweise im

  1. Monat 110 Stunden
  2. Monat 55 Stunden
  3. Monat 51 Stunden
    gearbeitet bei einem Stundenverdienst von beispielsweise 7 Euro.
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Hallo

X sollte imho erst mal 52 Stunden pro Monat als fortzuzahlendes Entgelt einfordern (entspricht ziemlich exakt dem monatlichen Stundendurchschnitt bei einer 12-Stunden-Woche). Dann kann man mal schauen, wie der AG reagiert.

Gruß,
LeoLo

Danke :smile: