Ein Mitarbeiter fällt aus der Entgeltforzahlung und bezieht Krankengeld. Der Arbeitgeber plant einen Ersatz für diesen Zeitraum einzustellen.
Hat Jemand schon einmal was davon gehört oder kann sich auf folgende Aussage einen Reim machen?
Zitatbeispiel:" erst wenn der erkrankte Mitarbeiter über 6 Wochen erkrankt ist und die Krankenkasse zahlt, können wir uns eine Aushilfe besorgen."
Ich kann mit dieser Aussage nichts anfangen, oder ist etwas an mir vorbeigegangen was der Gesetzgeber etc beschlossen haben? Wer sollte (wenn ja nicht der Arbeitgeber) diese finanzieren???
Tarifvertrag gibt nichts her.
LG
Andy
Zitatbeispiel:" erst wenn der erkrankte Mitarbeiter über 6
Wochen erkrankt ist und die Krankenkasse zahlt, können wir uns
eine Aushilfe besorgen."
Hallo,
die ersten 6 Wochen der Erkrankung ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, danach erhält der Arbeitnehmer sein Geld von der Krankenkasse.
Die Firma hätte danach praktisch das Geld „über“ um die Aushilfe zu bezahlen.
Ich nehme an, dass sich das Zitat darauf bezieht??
VG,
Birgit
Hallo Birgit,
ja, könnte hinkommen - wenn er allerdings am Ausgleichsverfahren teilnimmt dann erhält er, je nachdem welchen Satz er gewählt hat, einen grossen dieser Summe von der Krankenkasse wieder zurück.
Gruß
Czauderna
Hi Günter,
psst! Nicht so laut! - Das Umlagesystem funktioniert wohl bloß deswegen so komfortabel, weil die Leistungen daraus so wenig in Anspruch genommen werden…
Schöne Grüße
MM
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Hallo Martin
psst! Nicht so laut! - Das Umlagesystem funktioniert wohl bloß
deswegen so komfortabel, weil die Leistungen daraus so wenig
in Anspruch genommen werden…
Kannst Du uns näheres über das Umlagesystem sagen? Bleibt natürlich unter uns… ! E-Wort 
Gruss vonsales
Hallo,
das Ganze nennt sich Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz) kurz AAG.
Gilt für Betriebe bis 30 Arbeitnehmer für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalls.
Gruß
Czauderna
Hallo,
dankeschön für die vielen Antworten.
Es würde sich um ein mittelstäniges Unternehmen handeln. Gewählter Umlagesatz = keine Erstattung der ersten 6 Wochen.
Dann wird mit der Aussage wohl die „Kostenersparnis“ durch den Wegfall der Entgeltfortzahlung gemeint sein. Denn mir ist nicht bekannt, dass man sich über die Umlage eine Aushilfe refinanzieren kann???
Liebe Grüße
Andy
Servus,
Gewählter Umlagesatz = keine Erstattung der ersten 6 Wochen.
Diesen Umlagesatz gibt es nicht. Betriebe, die wegen der Anzahl der Mitarbeiter am Umlageverfahren zwingend teilnehmen, erhalten je nach Umlagesatz mindestens 50% des fortgezahlten Entgeltes erstattet, falls sie denn den Antrag stellen. Falls nicht, zahlen sie bloß in den Umlagetopf rein und kriegen nichts raus. Umso besser für die anderen.
Dann wird mit der Aussage wohl die „Kostenersparnis“ durch den
Wegfall der Entgeltfortzahlung gemeint sein. Denn mir ist
nicht bekannt, dass man sich über die Umlage eine Aushilfe
refinanzieren kann?
Nun, wenn man 50% des fortgezahlten Entgelts erstattet bekommt, kann man damit ungefähr 40% einer Stelle finanzieren. Wenn man 80% erstattet bekommt, ungefähr 67%. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass ein Arbeitnehmer, der 40 h arbeitet, während etwa 8 h kaum greifbare Ergebnisse liefert, fehlt da nicht so arg viel.
Der Mittelständler - Mittelstand ist ein weites Feld, die Familie Freudenberg gehört z.B. auch dazu - von dem hier die Rede ist, scheint in die Liga zu gehören, wo laut gejammert wird, dass man noch nie von irgendeiner öffentlichen Stelle irgendwas bekommen hat, obwohl man doch das Wohlergehen der ganzen Nation auf den Schultern trägt und von Steuern und Abgaben bald erwürgt wird - und dabei kurzerhand übergangen, dass es ja vielleicht eine gute Idee sein könnte, wenn man sich mal drum kümmerte, wo man welche Hilfe und Förderung beantragen kann…
Nungut, seiswieswöll -
Schöne Grüße
MM