Gegeben sei folgender fiktiver Fall:
Ein Student arbeitet in seinen Semesterferien als „betriebliche Aushilfe“ bei einem großen deutschen Automobilzulieferer um sich sein Auslandssemester finanzieren zu können. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses beträgt 6 Wochen. Nun tritt der Fall ein, dass dieser Student sich aufgrund einer Verletzung einer kleineren ambulanten Operation unterziehen muss. Diese würde ihn aller Voraussicht nach für ein paar Tage arbeitstechnisch außer Gefecht setzen. Da das Arbeitsverhältnis unmittelbar vor Beginn des Auslandssemesters endet wird ihm wohl keine andere Wahl bleiben als die Operation währen der Zeit des Arbeitsverhältnisses durchführen zu lassen. Zunächst kam ihm die Idee während dieser Zeit Urlaub zu nehmen, doch im Personalbüro sagte man ihm, dass man als Aushilfe nur dann Anspruch auf Urlaub habe, wenn man länger als ein Jahr in dem Betrieb arbeite. Ist dies rechtens?
Würde diese Operation wirklich stattfinden und der Student müsste sich wirklich krank melden - Hat er in diesem Fall Anrecht auf Lohnfortzahlung?
Weitere Informationen:
Bei dem Job handelt es sich um keinen 400 Euro Job - Im Monat bekommt der Student rund 1500 Euro. Hierfür arbeitet er Vollzeit 8 Stunden am Tag. Es existiert ein schriftlicher Arbeitsvertrag.In diesem steht zu diesem Thema nur: Im Falle einer Krankheit ist ab dem ersten Tag eine Krankmeldung vorzulegen.
Vielen Dank für die Hilfe