Hallo!
Ich habe ien Frage und zwar habe ich mich, am Anfang des Jahres nebenberuflich selbstständig gemacht. Nun läuft es sehr gut und ich würde gerne jemanden als Aushilfe bzw. auf Provisionsbasis einstellen.
Darf ich das so einfach machen?
Kann mir irgendein Amt da was?
Was muss ich beachten?
Der/die jenige bräuchte mich in der Woche höchstens 3 Stunden (manchmal auch nicht) im Verkauf vertreten und wenn wir am Wochenende auf eine Veranstaltung sind helfen (Auf - Abbau, Verkauf), was würdet ihr dafür zahlen?
Danke im vorraus für Tipps
Hallo,
keine erschöpfende Antwort, aber ein Hinweis am Rande: Die Aushilfe hat wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ggf. den ganzen Mutterschutztrallala.
Wenn kein Stundenlohn vereinbart ist, sondern auf Provisionsbasis bezahlt wird, kann man sich beim Ermitteln der Werte für die genannten Ausfallzeiten ggf. krumm und bucklig rechnen. Der bei einem festen Stundenlohn gesparte Aufwand hierfür „umgelegt“ auf das Risiko, dass auch mal nichts oder wenig verkauft wird, führt eventuell zu einem für beide Beteiligten besseren Ergebnis.
Besonders wenn die Melderei bei der Knappschaft, Abrechnung und Führen des Lohnkontos etc. nach draußen gegeben wird, kostet eine halbe Stunde zusätzlicher Aufwand im Lohnbüro richtig Geld, welches in der Tasche der Aushilfe dem Unternehmen mehr nützt.
Schöne Grüße
MM