Aushilfen ohne schriftliche Verträge = unbefristet

irgendwo habe ich in einem Forum, ich glaube es war hier, gelesen, dass mündliche Arbeitsverträge von Aushilfen, automatisch als unbefristete Verträge gelten.

(Ich kann diesen Thread nicht wiederfinden. Im Thread wirde etwas von den Aushilfen in den Biergärten erzählt, die bei Regen keine Arbeit haben…)

Die Frage, um die es mir geht ist: ist die obige Aussage richtig? Wenn keine schriftlichen, anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind diese Verträge dann automatisch unbefristete Arbeitsverträge? Wo kann ich dazu mehr Infos finden?

Danke

Hallo.

Jeder Arbeitsvertrag ohne feste Befristung ist automatisch unbefristet. Was nicht heissen soll, dass man deshalb unkündbar wäre oder wenn der Gesetzgeber hier einen Riegel vorgeschoben haben sollte… Ausserdem macht sich eine schriftliche Fixierung zur besseren Beweisbarkeit immer besser.

HTH
mfg M.L. (Bitte nicht schlagen, wenn mein Posting Fehler aufweisen sollte…)

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http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/index.php?na…