Hallo, ich hätte einige Fragen zu folgendem Thema: Eine Frau hat bis vor kurzem als Schreibkraft für mehrere Schreibbüros gearbeitet. Mit einem der Schreibbüros hatte sie einen Aushilfevertrag abgeschlossen.
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Meine Frage ist nun, ob dieser Vertrag noch gültig ist, obwohl die Frau sich mittlerweile selbständig gemacht hat bzw. ein Gewerbe angemeldet hat?
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Wie muss der Vertrag seitens des Auftraggebers (Schreibbüro) gekündigt werden? Reicht einfach eine formlose Kündigung per Mail oder muss sie auf dem Postweg geschehen?
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Eine Rechnung, die die Schreibkraft per PDF Datei verschickt hat, wird nicht anerkannt mit der Begründung, eine Rechnung sei nur rechtlich wirksam, wenn sie auf dem Postweg versandt wird. Allerdings hatte das Schreibbüro im Vorfeld einer Zusendung der Rechhnung per PDF Datei zugestimmt.
Würde in diesem Fall eine signierte Rechnung per PDF rechtsgültig sein?
- Muss eine Rechnung immer an einem Werktag ausgestellt werden oder gilt auch ein Sonn- oder Feiertag als Rechnungsdatum?
Ich hoffe, mir kann jemand weiter helfen. Danke schon mal.