Aushilfs-/ Hauptbeschäftigung getrennt versteuern

Hallo liebe Experten bei Wer-weiß-was,

wie verhält sich die LOhnauszahlung in folgendem Sachverhalt: eine Aushilfstätigkeit auf 400 Eurobasis (hauptberuflich Student) wird nahtlos abgelöst durch eine Festanstellung (= Hauptbeschäftigung, kein Student mehr) beim selben Arbeitgeber in selber Einrichtung. Der Lohn für die Aushilfstätigkeit wird jeweils monatlich rückwirkend gezahlt. Dadurch ergibt sich einmalig im ersten Monat der Festanstellung eine doppelte Lohnzahlung: der letzte Lohn des Minijobs sowie der erste Lohn aus der hauptberuflichen Teilzeitstelle. Der Arbeitgeber meint, aus steuerrechtlichen Gründen kann der letzte Aushilfslohn nicht getrennt vom ersten Festangestelltenlohn gezahlt werden. Das Aushilfsgehalt soll als Mehrarbeitsstunden auf das Teilzeitgehalt aufgeschlagen und normal versteuert werden. Dadurch entsteht ein finanzieller Nachteil für den Arbeitnehmer. Können beide Löhne nicht getrennt voneinander gezahlt werden?

Der Arbeitgeber meint, aus steuerrechtlichen Gründen kann der letzte
Aushilfslohn nicht getrennt vom ersten Festangestelltenlohn
gezahlt werden. Das Aushilfsgehalt soll als Mehrarbeitsstunden
auf das Teilzeitgehalt aufgeschlagen und normal versteuert
werden.

Das ist absoluter Käse.

Moin

jeppala, das ist es!
Einkünfte werden nach dem Monat versteuert, in dem Sie angefallen (sprich erarbeitet) sind…auch rückwirkend…es ist unerheblich wann es gezahlt wird.
Selbst bei einer Nachberechnung (zum Beispiel, weil etwas vergessen wurde zu berechnen) wird immer der Steuerfaktor des entsprechenden (Arbeits-)Monats zu Grunde gelegt…
Gruß
MG

Super…falsch
Hi!

jeppala, das ist es!
Einkünfte werden nach dem Monat versteuert, in dem Sie
angefallen (sprich erarbeitet) sind…auch rückwirkend…es
ist unerheblich wann es gezahlt wird.
Selbst bei einer Nachberechnung (zum Beispiel, weil etwas
vergessen wurde zu berechnen) wird immer der Steuerfaktor des
entsprechenden (Arbeits-)Monats zu Grunde gelegt…

Google mal nach Zuflussprinzip, und dann nimm Dir als Beispiel den Fall, dass im April eine Nachverrechnung für den November des Vorjahres gemacht wird.

Oh man

Gruß
Guido

Achso, einen habe ich noch
Hi nochmal

Selbst bei einer Nachberechnung (zum Beispiel, weil etwas
vergessen wurde zu berechnen) wird immer der Steuerfaktor

SteuerWAS bitte?

des
entsprechenden (Arbeits-)Monats zu Grunde gelegt…

Gruß
Guido, der sich gerade echt fragt, wo man so einen Haufen Mist lernt