Aushilfslohn als Selbständiger - welches Konto

Hallo, ich bin selbständig und habe nun zusätzlich einen Minijob. Auf welches Konto buche ich den Aushilfslohn? Ich nutze den SKR04. Der Aushilfslohn sollte ja bei den Einkünften erscheinen, damit die Krankenkasse den Beitrag entsprechend berechnen kann. Deshalb ist wohl -Privateinlage- falsch. Die Sozialversicherungsbeiträge werden pauschal abgeführt. Vielen Dank vorab für die Antworten.

Sorry, da kann ich leider nicht helfen.

Hallo,

ich bin da nicht der richtige Ansprechpartner - ich kann nur sagen wie das in Österreich abläuft:
Jeder Dienstgeber hat an das Finanzamt für alle Dienst-
nehmer bis 28.02. des Folgejahres eine Meldung zu machen (bei uns heißt das Jahreslohnzettel) Diese Einkünfte werden dann bei uns in die Einkommensteuer- erklärung unter Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit aufgenommen.
Ich würde mich beim Dienstgeber/Finanzamt erkundigen wie das läuft.
LG
Attergauerin

Hallo,

hast du den Minijob als Selbständiger oder als Privatmann? Wenn er außerhalb der Selbständigkeit ist, hat er auf den Konten der Selbständigkeit nichts zu suchen. Der KK-Beitrag wird dann aus beiden zusammengerechnet, allerdings wird für Minijob soweit ich weiß kein KK-Beitrag gezahlt, weil ist ja pauschal - also doch auf Privat.

lg

Eckhard

Der Minijob gehört zu einer völlig anderen Einkunftsart (nichtselbständige Einkünfte) als Gewerbe- oder eine selbständige Tätigkeit.
demzufolge handelt es sich nicht um betriebliche Einnahmen und sind als solche weder zu versteuern noch einer weiteren Sozialversicherungsberechnung zu unterwerfen. Soweit das Entgelt für den Minijob auf des Geschäfts-Bankkonto eingeht, handelt es sich um Privateinlagen.

Hallo,

So ganz verstehe ich die Frage nicht…
Du bist selbständig und hast zusätzlich noch einen Minijob?
Wieso willst du dann den Lohn des Minijobs irgendwo verbuchen??

Auch wenn es natürlich aller Ehren wert ist, dass du den bereits versteuerten Minijob-Lohn zu deinen Einnahmen aus der Selbständigkeit dazu rechnen und somit noch einmal versteuern willst, hat das Eine mit dem Anderen absolut nichts zu tun.
Der Minijob-Lohn hat in deiner Buchhaltung nichts zu suchen.

Im Übrigen musst du ihn, wenn er pauschal versteuert wird, nicht mal in der Einkommensteuer-Erklärung angeben.

Solltest du noch Fragen haben, lass es mich wissen…

Gruß
Tim

Hallo Petrolöm,

was hat Ihr privater Aushilfsjob (Minijob) mit Ihrem Geschäft als Selbständiger zu tun. Warum wollen Sie Ihre dortige Tätigkeit in Ihrem Geschäft verbuchen? Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun. Verstehe ich nicht. LG Turio

Hallo, danke erstmal für die Antwort. Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert. Die Krankenkasse berechnet meinen Beitrag nach meinen Einkünften. Es gibt wohl einige Krankenkassen, die den Minijob zu den Einkünften dazunehmen bei der Berechnung. Ich glaube manche Krankenkassen hatten dazu in ihren Satzungen eigene Verfahren, was zu den Einkünften zählt. Ich wollte erst mal in diesem Forum nachfragen, bevor ich an die Krankenkasse herantrete. Evtl. habe ich die Frage nicht korrekt formuliert.
Grüße

Leider kann ich Dir in diesem Punkt keine Hilfestellung leisten, ich bin schweizer Bürger, pensioniert und lebe in Spanien, In meiner alten Heimat
kennt man diese Minijobs nicht und Finanzbuchhaltung ist auch nicht mein Referenzgebiet.
Bedaure, trotzdem
mfG
Erwin

Hallo!
erst mal sorry fuer die spaete antwort bin aber auf ner langen radreise gerade in Laos. kaum internetzugriff. leider hab ich keinen skr04 verfuegbar, aber soweit ich mich erinnern kann ist Aushilfslohn das Konto 6030 oder 6040. aber wenn du selbstaendig bist (keine Gmbh) und du hast woanders einen aushilfsjob kannst du das nicht ueber deine buchhaltung laufen lassen. oder hab ich da was falsch verstanden ?

viele
Gruesse
Gerd