Hallo zusammen
Diese Frage hat nur bedingt mit Existenzgründung im eigentlichen Sinne zu tun. Ich würde gerne nebenher für Firmen
Excelformulare und Berechnungsblätter, PP-Präsentationen und
einfache kleinere Access Sachen erstellen. Also solche Sachen
die relativ Zeitintensiv sind und für die Firmenmitarbeiter meistens
„zu teuer/schade“ sind oder zu wenig Zeit haben.
Ich möchte eine Gewerbeanmeldung wenn möglich erstmal vermeiden und zwar aus folgenden Gründen.
- Ich würde das eher für mich machen, um meine Kenntnisse und Horizont zu erweitern und nicht in erster Linie zum Geld verdienen.
Mit dem Geld würde ich mir Weiterbildungsschulungen finanzieren.
Daher sollte sich der bürokratische Aufwand in Grenzen halten.
- Ich möchte kein Gewerbe anmelden mit all dem Aufwand, um
damit im endeffekt nur ein „Hobby“ zu finanzieren.
Ich möchte also erstmal vorfühlen ob und wie das ganze funktioniert.
Daher würde ich das ganze über Aushilfsquittungen wenn möglich lösen.
Nun meine Fragen.
Ist das möglich, wieviel darf man mit solchen „Aushilfsjobs“ zusätzlich verdienen ohne dem Finanzamt auf die Füße zu treten und
gibt es haftungsrechtliche Sachen die man bedenken muss.
Danke
andi
Hallo Andi,
- Ich möchte kein Gewerbe anmelden mit all dem Aufwand, um
damit im endeffekt nur ein „Hobby“ zu finanzieren.
Ich möchte also erstmal vorfühlen ob und wie das ganze
funktioniert.
da muss ich mal mit einem Vorurteil aufräumen: Viel Bürokratie holst Du Dir mit einer Gewerbeanmeldung nicht ins Haus.
Du gehst zum Ordnungsamt, füllst das Anmeldeformular aus, lässt die Anmeldegebühr da, bekommst ein paar Tage/Wochen später Post vom Finanzamt, füllst das Formular aus, machst dabei ein Kreuz bei der Kleinunternehmerregelung (nach der Du von der Umsatzsteuer befreit wirst), und dann musst Du nur noch Deine Rechnungen aufbewahren und die Quittungen für Deine Auslagen. Am Anfang des Jahres listest Du Deine Einnahmen und Ausgaben auf und schickst Deine Steuererklärung mit den Quittungen und der ausgefüllten Anlage GSE zum Finanzamt. Und wenn Deine Kurse für das Gewerbe notwendig sind, zahlst Du darauf keine Steuern.
Viel einfacher ist nur die schwarze Variante.
Ist das möglich, wieviel darf man mit solchen „Aushilfsjobs“
zusätzlich verdienen ohne dem Finanzamt auf die Füße zu treten.
Für die Steuergrenzen ist es egal, ob Du den Verdienst aus einem Minijob oder aus Gewerbeeinkünften erhältst.
Gruß
Oskar van der Kaalstraat