Hallo,
reine Neugier: Wenn man z.B. in eine Verkehrskontrolle gerät und mit der „Behandlung“ durch die Beamten nicht zufrieden ist, und man fragt ihn z.B. nach seinem Namen. Welche Fragen müssen beantwortet werden: den Namen, Dienststelle, Rang? Oder eine Dienstnummer, oder sonstwas?
Wie ist da die rechtliche Situation, was kann man verlangen? Könnte man z.B. auch verlangen, daß er einem den aufschreibt, oder deutlich buchstabiert?
Danke Antal