Auskünfte bei Polizeikontrolle

Hallo,
reine Neugier: Wenn man z.B. in eine Verkehrskontrolle gerät und mit der „Behandlung“ durch die Beamten nicht zufrieden ist, und man fragt ihn z.B. nach seinem Namen. Welche Fragen müssen beantwortet werden: den Namen, Dienststelle, Rang? Oder eine Dienstnummer, oder sonstwas?

Wie ist da die rechtliche Situation, was kann man verlangen? Könnte man z.B. auch verlangen, daß er einem den aufschreibt, oder deutlich buchstabiert?

Danke Antal

Hallo!

Wie ist da die rechtliche Situation, was kann man verlangen?

Ohne eine Rechtgrundlage dafür zu wissen, ist das wohl eher eine Frage der Allgemeinbildung, verifiziert durch einen Blick auf die Internetseiten der Hamburger Polizei: Auf Verlangen ist jeder Polizeibeamte verpflichtet, sich auszuweisen. So kann man dann getrost den Namen vom Ausweis ablesen denke ich.

Florian.