Auskünfte des BR

Moin Moin, zusammen.
Wer weiss, ob es eine gesetzliche Bestimmung gibt, daß der BR auf
Verlangen bzw. Wunsch eines gekündigten AN eine Kopie des Anhörungs-
schreibens des AG an den BR sowie die schriftliche Entscheidung, wo-
raus hervorgeht, daß der Kündigung widersprochen bzw. zugestimmt hat,
herausgeben muß bzw. kann?
Sollte die Herausgabe nicht möglich sein, kann der BR den Inhalt
der vorgenannten Schreiben telefonisch an den AN weitergeben? Was
würde schlimmstenfalls dem BR passieren, wenn er dem AN diese Anga-
ben weitergibt?
Danke allen, die hierauf eine Antwort wissen.
Gruß Harry

Moin Moin, zusammen.
Wer weiss, ob es eine gesetzliche Bestimmung gibt, daß der BR
auf
Verlangen bzw. Wunsch eines gekündigten AN eine Kopie des
Anhörungs-
schreibens des AG an den BR sowie die schriftliche
Entscheidung, wo-
raus hervorgeht, daß der Kündigung widersprochen bzw.
zugestimmt hat,
herausgeben muß bzw. kann?

Gibt es nicht, da der AG die Beweispflicht hat, daß der BR ordnungsgemäß angehört wurde und dem AN dies darzulegen hat. Widerspricht der BR, muß der AG „auf Verlangen“ des AN ihm eine Kopie der Stellungnahme aushändigen (§ 102 Abs. 4 BetrVG).

Sollte die Herausgabe nicht möglich sein, kann der BR den
Inhalt
der vorgenannten Schreiben telefonisch an den AN weitergeben?

Ja (s.u.)

Was
würde schlimmstenfalls dem BR passieren, wenn er dem AN diese
Anga-
ben weitergibt?

Gar nix, da der BR das Recht, aber nicht die Pflicht hat, den betroffenen AN vor seiner Entscheidung anzuhören ( §102 Abs. 2 Satz 4 BetrVG). Im Rahmen dieser Anhörung können die Kündigungsgründe, die der AG anführt, mit dem betroffenen AN besprochen werden. Mir ist kein Verbot bekannt, dem AN das Schreiben des AG auszuhändigen, solange keine Rechte unbeteiligter Dritter dadurch berührt werden.

Danke allen, die hierauf eine Antwort wissen.

Nix zu danken

Gruß Harry

&Tschüß

Wolfgang

Danke für die schnelle Antwort, die mir sehr weitergeholfen hat.
Ich wünsche noch einen schönen Sonntag.
Gruß Harry

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