Auskünfte Polizeicomputer

Eine wichtige Frage beschäftigt mich immer wieder:

es wird viel über Datenmißbrauch, Speicherung von persönlichen Angaben, Datenschutz usw. gesprochen.
Ist nun bei jedem Polizeibeamten auch Bundespolizeibeamten möglich, alle Angaben einzusehen und ist es ihnen auch möglich über andere Leute aus dem privaten Bereich einfach aus Neugierde heraus nach zu sehen, was in der Datentechnik der Polizei steht? Oder kann er den Oberbegriff „Ermittlung“ als Ausrede dafür benutzen. Danke für die Auskunft

Dies verstehe ich nicht: „was in der Datentechnik der Polizei steht?“

Das Datenschutzgesetz des Bundes und der Länder sowie das Informationsfreiheitsgesetz sind die Grundlagen in Bezug auf persönliche Daten. Die Datenschutzbeauftragten bei den Behörden sind für alle Fragen auch Ihrerseits zuständig, um Auskunft zu geben. Natürlich muss ein persönliches Interesse da sein. Viel Erfolg! Thomas

Hi,
die Antwort ist NEIN.

1 Polizei ist Ländersache, Bundespolizei läuft extra. Jeder Verein hat seine eigenen Daten - nur teilweise Zusammenarbeit.
2 Zugriffe werden gespeichert, d.h. es ist immer nachvollziehbar, wer wann was nachgeschaut hat.
3. Es ist durch Gesetz/Verordnungen/Erlasse geregelt, wer wann wo was nachschauen darf.
4. Es gibt nicht „den Polzeicomputer“, sondermn eine Vielzahl von unterschiedlichen Datenbanken für unterschiedliche Zwecke.
5. Wer nur mal so nach seinem Nachbanrn schnüffelt, begeht ein Dienstvergehen, unabhängig von evt. strafrechtlicher Relevanz.
Gruß
Otto

dies ist alles in den jeweilgen Gesttzen der Länder geregelt: auch die Polizei muss den Datenschutz des Landes beachten (Bundespolizei das BDSG): Zugriffe dürfen nur bei berechtigtem Interesse erfolgen und müsen protokoliert werden.

bei Verdacht, dass der Zugriff auf die Daten zu privaten Zwecken erfolgte, empfehle ich den Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren.

Hallo,
prinzipiell ist Deine Frage mit Nein zu beantworten, das darf der Beamte nicht.
Aber Du solltest Dir den Spass machen und Dich an den Datenschutzbeauftragten der Polizei, bzw der Bundespolizeit wenden und um eine verbindliche Auskunft bitten. Denn dazu Hast Du das Recht.
desweiteren hast Du das Recht auf Auskunft. Lass Dich Informeieren, welche Daten von Deiner Person im Polizeikomputer gespeichet sind, zu welchem Zweck und wann sie gelöscht werden.

Gruß Rolf

Hallo Fernsehmeister,

tja, da kann ich gleich mal folgendes mitteilen:

Das neue BDSG sieht zwar erhebliche Datenschutzmaßnahmen für Privatpersonen vor hat aber genau so viele Öffnungsklauseln (z.B. § 12 - 15 BDSG) für Behörden und öffentliche Einrichtungen (z.B. Polizei)im Ermittlungsfall.
Das heißt im Klartext, wenn es um Ermittlungen geht dann kann der Informationshahn nach außen recht schnell unterbrochen werden. Und im Gegenzug können Daten verdächtiger Personen relativ einfach eingesehen werden.
Bestes Beispiel ist hier die Datenvorratsspeicherung (z.B. Internetzugriff, o-ä.).
Grundsätzlich sind erst einmal alle verdächtigt und im Ermittlungsfall kann man (dem BDSG freigestellten Behörden) dann gezielt die Daten des verdächtigen abrufen. Und wirklich nur dann ??

Tja, ganz so „rosig“ is das ganze bei genauem betrachten nicht. Dennoch ist der Datenschutz an sich für Privatpersonen seit September 2009 wesentlich verbessert worden.

Der Datenschutzbeauftragte

Salve
ich empfehle, den jeweiligen Landesdatenschutz-beauftragten, denn Polizei ist Ländersache. Die Datenspeicherung erfolgt dort nach den jeweiligen Landesgesetzen. Für die Zugriffe auf die Daten wird es hoffentliche entsprechende Berechtigungskonzepte geben. Das erfährt man aber nur von den jeweiligen Datenschutzbeauftragten.
Für die Bundespolizei ist der Datenschutzbeauftragte des Bundesinnenministerium verantwortlich.

Hallo „fernsehmeister“,

Ist nun bei jedem Polizeibeamten auch Bundespolizeibeamten
möglich, alle Angaben einzusehen und ist es ihnen auch möglich
über andere Leute aus dem privaten Bereich einfach aus
Neugierde heraus nach zu sehen, was in der Datentechnik der
Polizei steht? Oder kann er den Oberbegriff „Ermittlung“ als
Ausrede dafür benutzen. Danke für die Auskunft

Man kann vieles, aber grundsätzlich gilt:
Die Berechtigungen (Ermächtigungsgrundlagen) sind unter Anderem im Polizeirecht verankert; dort steht ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen Ermittlungen statt finden und in welcher Form sie durchgeführt werden dürfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Meier

Es ist keinem Beamten egal ob Polizei oder sonst wer legal erlaubt ohne richterliche Anordnung Daten auszuspionieren (bzw. Daten anzusammeln… behaupte, das würde gegen das Bundesdatenschutz bzw. Landesdatenschutzgesetz verstoßen, Stichwort „Datensparsamkeit“) und schon gar nicht an andere weiterzugeben. Es sei denn es besteht dringender Verdacht einer sehr schweren Straftat bei der Gefahr in Verzug ist. Bsp. Terror, Kinderpornographie. Und selbst da ist es selbstverständlich nicht erlaubt Daten weiterzugeben. Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen, daß es Verknüfungen gibt, die es der Polizei erlaubt überhaupt so etwas zu tun. Damit meine ich das Herr Ottonormal wohl keinen Datensatz bei der Polizei hat.
Es gibt wohl kaum Hacker bei der Polizei, die sich bei der Bank einhacken oder beim Finanzamt… oder bei Ebay oder beim Account von Beate Use-Online. Das muss alles legal angeordnet werden.

Ausserdem gibt es bei der Polizei, soweit ich weiß erst seit dem Jahr 2007 soetwas wie eine Abteilung die gegen Internetkriminalität vorgeht. Von daher kann man sich vorstellen, das da alles noch in den Kinderschuhen steckt. Wobei ich damit nicht sage, dass es dort keine Spezialisten gibt, die gibt es… und diese werden von Jahr zu Jahr aufgestockt… aber die werden wohl kaum die Zeit und Lust aufbringen Herr/Frau Ottonormal auszuspionieren…

Aber ist nur eine Meinung und Erfahrungen, die ich anbieten kann … und nicht der Weisheits letzter Schluss :wink:
:wink:

Ein Bekannter von mir ist beim BGS. Er sagte mal zu dem thema, dass bei abfragen jeder einen eigenen Login hat und protokolliert wird wer was abfragt. Somit wird missbrauch verhindert. Also ich finde das sicher genug.

Da das Gebot der Datensparsamkeit und der Zweckbestimmung auch für die Polizei gilt, werden auch Polizisten nicht ohne Grund in alle Datenbestände Einsicht haben dürfen.
(Abgesehen davon, dass es da, wie überall, auch hier und da Missbrauch geben wird.)

Hallo,

hier gibt es wieder verschiedene Sichtweisen… was man kann und was man darf. Ich will/kann hier nicht über die Polizei reden, da ich kein Beamter bin und daher nicht wirklich die internen Vorgänge nachvollziehen kann. Da ich aber im Bereich Datenverarbeitung/Datenschutz tätig bin, kann ich allgemein ein wenig drüber schreiben… den letzten Schluss muss dann jeder für sich ziehen (auch wenn es so natürlich mehr Anlass zur Spekulation in Richtung Verschwörung gehen kann).

Egal, ob als Polizist, Arzt, Beamter oder einfacher Entwickler - man hat extrem viel Macht und Möglichkeiten. Daten sollten eigentlich so abgelegt werden, dass eine einzelne Person nicht direkt Rückschlüsse ziehen kann. D.h. konkret, dass die Personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, etc pp) in eine Datei (eher Datenbank - unabhängig was das ist… sagen wir Datei… das kennen die meisten) kommen. Jede Person hat jetzt eine ID. Die praxisrelevanten Daten (Polizeieintrag, Steuererklärung, Krankenakte) sollte dann in eine andere Datei (Datenbank) gepackt werden. Einzige Verknüpfung ist die ID. Die Krankenschwester (Deputy, …) können jede Datei nur ansich sehen (ohne IDs). Sie können also Die Stamm/Personendaten einsehen und ändern und sie können zu den einzelnen Fälle etwas schreiben (z.B. Bei der Krankengeschichte die einzelnen Nummern zur Abrechnung). Eine richtige Verbindung, welche Krankengeschichte zu welchem Patienten (der Einfach halber, bleiben wir jetzt bei diesem Beispiel) gehört, kann nicht eingesehen werden.
Jetzt sind Krankenschwestern aber nicht doof. Die wissen genau, welcher Patient zu welcher Zeit so ca da waren und können daher sehr schnell Rückschlüsse ziehen - so viel dann zum Datenschutz.
Ein weiteres Problem: Das obere Szenario mit den beiden Dateien/Datenbanken ist schon ein ‚idiellerer‘ Zustand, den man aber nicht immer vorfindet. Meistens sind die beiden verschiedenen Tabellen (Stammdaten/Krankendaten) in einer Datei/Datenbank… so viel zum Datenschutz.
Dann gibt es noch immer die Frage des Vorganges. Richtig ist ja, dass es immer wieder Momente gibt, wo eine Person auf die Daten zugreifen muss. Auch hier gibt es verschiedene Szenarien… bei wenig brisanten Daten ist einfach der Arbeitsplatz (Computer) gesichert… somit haben ‚nur‘ Gäste keinen zugang, alle anderen aber schon. Dann gibt es noch verschlüsselte Zugänge (Für die Datei/Datenbank/Programm), so können auch die wenigsten Kollegen rein gucken, die evt Zugang zu dem Computer haben. Dann gibt es sicher noch die Möglichkeit, dass man jede Abfrage noch eimal verifizieren lässt (Ähnlich wie mit den TANs bei der Bank)… noch eine Stufe weiter wäre dann, dass man bei einer Stelle anrufen muss, um sich dort das OK abzuholen.
Jetzt kann sich jeder sicher vorstellen, dass letzter Fall echt nur bei den hochbrisanten Daten passiert… der Normalfall wird eher Version 1 oder 2 sein.

Man sieht - wirklich sicher können Daten gar nicht abgelegt sein. Die sichersten Daten sind die, welche nicht gespeichert werden. Alle anderen bedeuten immer Macht (für den, der weiß, wie er sie einzusetzen hat). Macht bedeutet immer Korruption…
Eine Möglichkeit, um das ganze ein wenig einzuschränken: Man protokolliert die Zugriffe, um später zumindest zu wissen, wer wann wie wo warum auf die Daten zugegriffen hat.
Aber auch das hilft nicht wirklich. Man kann zum einen zwar sptäer eine Person evt. zur Rechenschaft ziehen - der Schaden ist aber meistens dann schon angerichtet. Das andere Problem ist aber auch, wirklich zu beweisen, dass die Logdateien nicht lügen. Auch hier kann man sie zum Teil umgehen, sie manipulieren oder sich einfach als wer anders ausgeben.

Fazit: Alle Daten können die wenigsten einsehen, aber es gibt eingie Personen. Glauben kann man aber ganz sicher, dass die meisten sehr viel in Erfahrung bringen können und nicht immer sind die entsprechenden Stellen eingerichtet, um dieses zu kontrollieren. Das hat zwei Gründe: die extreme Verlangsamung der Vorgänge und die unglaubliche Menge der Daten, die es einfach schon gibt - und die dadurch erzeugt werden würde.
Zum Fall: Wie ich schon sagte, kann ich nichf für (oder gegen) die Staatsgewalt (in dem Fall Polizei) sprechen, da ich die Interna nicht kenne. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass sicher der ein oder andere die Möglichkeit hat in diese Daten zu schauen und ich würde auch drauf wetten, dass diese Möglichkeit genutzt wird - wir sprechen einfach von Menschen.

Nein, dies soll nicht möglich sein, nur zweckgebundene Auskünfte sollen möglich sein. Ansonsten - Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftrgaten stellen.

R.Schlegel