Auskünfte vom Standesamt

Hallo,
ein wenig eine Frage wie im Posting direkt vor mir. Ich war kürzlich auf dem Standesamt in dem Städtchen, in dem ich früher gewohnt habe (wegen einer anderen Sache) und da kam ich auf die Idee, mal nachzufragen, wann genau denn nun mein Großvater, an dessen Beerdigung genau dort in dem Städtchen ich mich noch gut erinnern kann (Grab etc. aber inzwischen aufgelassen, niemand sonst mehr da, den man fragen könnte) gestorben ist.

Könnten Sie bitte mal in Ihren Unterlagen nachsehen? Ein wenig unwillig, aber dann doch, und innerhalb von zwei Minuten war alles erledigt.

Da kam mir später aber die Idee, ich müßte in diesem Folianten eigentlich noch nach viel mehr suchen: Die zweite Frau meines Großvaters? Wo ist die gestorben? Wann? Meine Tante, mein… und so weiter und so fort.

Angesichts des deutlich merklichen Unwillens der „Registrarin“ nun die Frage: Was hat man denn da eigentlich für Rechte, was darf man noch, was darf man nicht mehr? Darf man in diesem Buch (Büchern)selber blättern. Oder muß das immer jemand für mich tun? Muß er das tun so lange ich will, denn sicher stößt man während der Arbeit noch auf weitere Verzweigungen etc. Kann der irgendeinen Hilfeleistung ablehnen, wenn ja welche?

Danke für jeden Tip Antal

Hi,

im Rahmen der Ahnenforschung eine ganz normale Sache. Dieser Grund reicht den Standesämtern auch völlig aus, ggf. wollen sie nur noch einen Ausweis sehen.

Wenn Du die Kopie einer Urkunde haben willst und bereits alle Daten hast (z.B. Geburts/Sterbedatum) so kostet die Urkunde eine Gebühr von ein paar Euro. Falls die allerdings suchen müssen (falls Du nur das Jahr weisst etc.) kommt da noch eine stundenabhängige Gebühr dazu.
Du musst da auch nicht persönlich erscheinen, das geht auch postalisch, am besten ruf aber vorher an, was sie alles brauchen. An die Bücher lassen die Dich in keinem Fall dran.

Die Standesämter gehen bis 1876 zurück. Für die Zeit davor gibt es auch die Kirchenbücher. Die liegen bei den Kirchengemeinden, sind allerdings manchmal nicht so gut lesbar (altdeutsch und Handschrift). Wenn man sich ankündigt und nett fragt, bekommt man auch Einsicht, meist kostenlos. (Ich habe aber immer eine Spende hinterlassen). Dafür darf man (bzw. muss man) selbst blättern, suchen und entziffern.

Gruss Hans-Jürgen
***

Ganz einfach : berechtigtes Interesse oder
Wahrnehmung berechtigter Interessen. Und Fertig !

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