Hier endet mein juristisches Wissen…
Es gibt reichlich andere Gründe,
weshalb man sich eine solche Auseinandersetzung ersparen
möchte.
Ich kenne keinen einzigen Grund, vor allem, wenn es - wie hier
- um existenzbedrohende und ehrabschneidende
Falschbehauptungen geht! Und was muß der beschuldigte AN schon
tun? Den AG notfalls mit Anwalt und Gericht zwingen, den
Nachweis der kriminellen Handlung zu führen.
Ich behaupte nicht, juristischer Profi zu sein. Wenn es dafür einen Klagegrund gibt, dann kenne ich ihn nicht und muß Dir natürlich teilweise Recht geben. Kannst Du mir sagen, auf welche Gesetze eine Klage auf positive Beweisführung gründet?
Für einen
unschuldigen AN ein einfaches und risikoloses Vorhaben, viel
einfacher als den AG wegen übler Nachrede zu verklagen, weil
dieser einem Anderen möglicherweise am Telefon was Falsches
einflüsterte.
Auch wenn es den o. g. Klagegrund gibt, so ist eine Klage nicht als „einfaches und risikoloses“ Vorhaben zu bezeichnen. Als Unschuldiger hat man zunächst einmal überhaupt keine Handlungsnotwendigkeit; die hat schließlich der mögliche Kläger.
Josef Ackermann & Co. konnten z. B. stark mit einem
(kostenlosen) Freispruch in ihrem Verfahren rechnen, zogen
aber gegen Zahlung eines Strafzettels die Abkürzung des
Verfahrens vor.
Es ist nicht alles ein Vergleich, was hinkt! Ackermann mußte
kämpfen, weil er angeklagt war…
Ich habe offenbar die Vergleichsmomente nicht genügend deutlich erkennen lassen: Ackermann hat ein Verfahren (genauer: dessen Fortsetzung) abgewendet und dafür eine Zahlung geleistet, die er bei Durchfechtung des Streits höchstwahrscheinlich nicht hätte leisten müssen. Als Vergleich zog ich den Fall heran, weil hier ein Rechtsgut (potentieller Unschuldsbeweis) zum Preis eines aufreibenden, zeitraubenden Verfahrens gegen eine Einmalzahlung abgewogen wurden. So jedenfalls war mein Vergleich gemeint und insofern hinkt det ooch nich, wa!?
- Im Arbeitszeugnis befindet sich bestimmt ein mehr oder
weniger verklausulierter Hinweis, durch den in den
Personalabteilungen sofort die Alarmglocken bimmeln.
Richtig. Das sollte man prüfen lassen und ggf. Klage auf
Erteilung eines genügenden Zeugnisses erheben.
Also doch Klagen, denn ein AG wird das Zeugnis
entgegenkommenderweise nicht ändern, wenn er von der
Verfehlung des AN überzeugt ist.
Nicht einfach nur „doch klagen“, sondern ein ganz anderes Begehren durchsetzen. Eine Klage wegen ungenügend erteiltem Arbeitszeugnis ist vergleichsweise Routine und vor allem ohne Rechtsbeistand durchzufechten, also weit risikoärmer als das Verfahren, das Dir vorschwebt. Wie gesagt, ich kenne dessen Möglichkeit nicht, daher bin ich gespannt auf Deine Erläuterung.
Viele Grüße :o)
-R o b.