Moin,
meine Frage betrifft die Auskünfte, die ein Vermieter vor Unterzeichnung des Mietvertrages, vom
potenziellen Mieter einholen kann.
Wie weit darf ein Vermieter in die Familie „vordringen“?
Darf der Vermieter Auskünfte über die Einkommen/ über SHUFA-Eintraege usw. des Vaters/Mutter des
potenziellen Mieters einholen?
Wie sieht es mit den Verwandten/nächsten Angehörigen eines Mitbewohners aus? Dürfen hier Auskünfte
über die finanzielle Situation eingeholt werden?
Macht es bei den o.g. Fragen einen Unterschied ob die zukünftigen Mieter Studenten (BAFÖG-Empfänger)
oder Angestellte sind?
Gruß