Auskünfte vor Mietvertrag

Moin,
meine Frage betrifft die Auskünfte, die ein Vermieter vor Unterzeichnung des Mietvertrages, vom
potenziellen Mieter einholen kann.
Wie weit darf ein Vermieter in die Familie „vordringen“?
Darf der Vermieter Auskünfte über die Einkommen/ über SHUFA-Eintraege usw. des Vaters/Mutter des
potenziellen Mieters einholen?
Wie sieht es mit den Verwandten/nächsten Angehörigen eines Mitbewohners aus? Dürfen hier Auskünfte
über die finanzielle Situation eingeholt werden?

Macht es bei den o.g. Fragen einen Unterschied ob die zukünftigen Mieter Studenten (BAFÖG-Empfänger)
oder Angestellte sind?

Gruß

Hallo

vom zukünftigen Mieter kann der VM eine Selbstauskunft und auch Schufa Auskunft verlangen, alle anderen Personen, die mit dem MV nichts zu tun haben, sind dabei außen vor.

Hallo auch,

vom zukünftigen Mieter kann der VM eine Selbstauskunft und
auch Schufa Auskunft verlangen, alle anderen Personen, die mit
dem MV nichts zu tun haben, sind dabei außen vor.

Verlangen kann VM alles. Entscheiden kann der Mieter, was er preisgibt und „zu welchem Preis“ er die Wohnung haben möchte. Keine Auskunft, weniger günstige Voraussetzung, komplette Auskunft, vielleicht auch schlechte Aussichten.

Gruß
Der Franke