Auskunft aus dem Erziehungsregister

Hi ein echt interessanter aktueller Fall aus meinem Freundeskreis!!! Bitte um Antwort.

Ein Freund von mir war mehrere Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt. Als er dann einen Arbeitsplatzwechsel vollzogen hat (In einem Beruf in der man eine Dienstwaffe tragen muss) natürlich auch im öffentlichen Dienst stellte man Ihn ohne Probleme ein. Auch ein Sicherheitsüberprüfung ergab keinen Grund der Nichteinstellung. Natürlich hatte er wieder eine Probezeit von 6 Monaten. Kurz vor Ende der Probezeit stellte man fest, dass er einen Erziehungsregistereintrag hat.

Und man kündigte Ihn in der Probezeit.

Jetzt kommt aber das Problem. Bei jeder Bewerbung haben die potenziellen Arbeitgeber beim alten Arbeitsgeber (der gekündigt hat in der Probezeit) angefragt warum gekündigt wurde.

Er (alter Arbeitgeber) teilte stehts mit, dass ein Erziehungsregistereintrag vorliegt. Die potenziellen Arbeitgeber haben aber kein Anrecht auf diese Auskunft da seine angestrebte Tätigkeit weder verfassungsrechtliche Relevanz noch wäre er Dienstwaffenträger.

Als auf dem rechtliche Wege würden die potenzellen Arbeitgeber keine Auskunft über das Erziehungsregister bekommen.

Frage:

Darf der alte Arbeitgeber dem neuen potenzellen Arbeitgeber vertrauliche Informationen über einen ehemaligen Mitareiter mitteilen der kein Auskunftsrecht auf diese spezielle Information hat.

Als Anmerkung sollte noch mitgeteilt werden, dass der Erziehungsregistereintrag eine kleine Geldbuße ohne Tagessätze war. Und die Straftat auch nicht im Arbeitsverhältnis des gekündigten entstanden und veruteilt worden ist.

Hallo,

also meines wissens nach, darf der alte AG niemandem mitteilen warum er jemandem gekündigt hat, fällt unter den Datenschutz. Darum sind die Arbeitszeugnisse ja auch mit den codes versehen.

Das gilt aber nur wenn er sich bei einem anderen Unternehmen bewirbt, soweit ich weiß.

bin aber leihe. also antwort ohne gewähr.

grüße

PS: Fals dein Kumpel in ner Gewerkschaft ist, soll er mal mit denen darüber sprechen, das ist kostenlos. Fasl er ne Rechtschutzversicherung hat, kann er ja mal einen antwalt der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat befragen, dessen kosten werden von der versicherung abgedeckt.