Darf ein Arbeitgeber Informationen aus dem Erziehungsregister dem neuen Arbeitgeber mitteilen?
Und ja ich habe mich nicht verschrieben! Aus dem Erziehungsregister. Den der alte Arbeitgeber hatte ein Anrecht auf Auskunft laut BZR.
Der neue jedoch nicht!
Darf ein Arbeitgeber Informationen aus dem Erziehungsregister
dem neuen Arbeitgeber mitteilen?
Und ja ich habe mich nicht verschrieben! Aus dem
Erziehungsregister. Den der alte Arbeitgeber hatte ein Anrecht
auf Auskunft laut BZR.
Da der alte AG bereits keinen Anspruch auf Auskunft gem. § 61 BZRG hatte
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__61.html
darf er die Daten erst recht nicht weitergeben. Sie sind zu vernichten.
Der neue jedoch nicht!
ebenfalls grußlos