Auskunft aus dem Melderegister

Hallo Experten,

eine Person X geht zum Einwohnermeldeamt, um die neue Adresse von Person Y herauszufinden. Dort erfährt X, dass Y verstorben ist.
Die Dame im Einwohneramt sagt, sie dürfe das Todesdatum nicht nennen. (Läßt sich aber etwas erweichen und teilt mit, dass es im Jahr 2005 war).

Wie und wo könnte X herausfinden, wann das genaue Datum war?
Und sind die Daten im Einwohnermeldeamt 100% korrekt??? Wer gibt im Todesfall die Daten an die Behörde weiter?

Danke für die Rückmeldung.

Schöne Grüße
Lahela

Hallo,

für Personenstandsangelegenheiten sind die Standesämter zuständig, und ich würde es daher mal einige Türen weiter erneut versuchen. Bei Privatpersonen und ohne „berechtigtes Interesse“ stellen sich Behörden gerne etwas an, aber an sich ist das Todesdatum kein großes Geheimnis. Sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird, werden die Daten AFAIR sogar in den standesamtlichen Nachrichten der örtlichen Zeitung veröffentlicht.

Und ja, auf die Daten ist grundsätzlich Verlass (was nicht heißt, dass im Einzelfall auch mal Fehler passieren können, die dürften aber im 1:1.mit vielen Nullen-Bereich liegen).

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wiz,

danke für deine Rückmeldung.
Habe den Hintergrund der Geschichte nun über andere Wege herausbekommen und mußte daher nicht mehr zum Standesamt (das wäre wohl auch die selbe Stelle gewesen, bei uns gibt es ein sog. Bürgerbüro)

Schöne Grüße

Lahela

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Hallo,

Bei Privatpersonen und ohne „berechtigtes
Interesse“ stellen sich Behörden gerne etwas an, aber an sich
ist das Todesdatum kein großes Geheimnis.

„Behörden stellen sich nicht gerne etwas an“, sondern handeln dann genau nach dem Meldegesetz. Zumindest im Bayer. Meldegesetz ist unter Art. 34 genau dargelegt, welche Daten an Privatpersonen herausgegeben werden oder nur unter bestimmten Voraussetzungen herausgegeben werden. Darunter fällt eben das Sterbedatum, das nur gegen Vorlage von Nachweisen über „berechtigtes Interesse“ herausgegeben werden darf.

Geben die Behörden dann doch mal das Sterbedatum bekannt ohne Nachweis des berechtigten Interesses, weil die z.B. eine frühere Schulkameradin recht nett fragt, und irgendwie wird´s publik, dann ist das Geschrei recht groß und mit dem Finger wird auf die Behörden gezeigt.

Gruss
Sid