Das parkende Auto von Herrn X wurde von einem Kraftfahrer beschädigt. Aufgrund der damals vorherrschenden Witterung wurde es nach dem Crash 14 Tage nicht bewegt. Nach dem erstmaligen Fahren nach der Kollission zeigte der Bordcomputer an, sofort die Werkstatt aufzusuchen. Dort stellte man fest, dass der Kühler ausgewechselt werden muss. Dies tat Herr X (notgedrungen).
Gegenüber der gegnerischen Versicherung machte Herr X u.a. die Kühlerkosten geltend.
Diese rief nun bei der Werkstatt von Herrn X an und wollte wissen, warum der Kühler getauscht wurde.
Die Werkstatt gab eine Auskunft, die weniger positiv für Herrn X in diesem Falle ist.
Frage: Darf die Werkstatt so ohne Weiteres der Versicherung eine Auskunft geben? Da könnte ja schließlich jeder anrufen und sich nach den Macken eines Autos erkundigen … das möchte (sicher nicht nur)Herr X nicht.
Das Gefühl sagt Herrn X: Als Geschädigter wählt er auf Kosten der gegn. Versicherung einen Gutachter und der beurteilt den Sachverhalt. Und mit der Versicherung rumärgern muss sich Herr X auch nicht. Nach Kenntnisstand von Herrn X hat er das Recht, sich als Geschädigter professionell durch einen Anwalt, für dessen Kosten die gegn. Vers. ebenfalls aufzukommen hat, vertreten zu lassen.
Wie sollte er sich allgemein der Versicherung ggü. und im Besonderen der Werkstatt ggü. verhalten?