Auskunft bei Lohn/Gehaltspfändung

Hallo,
in dem Unternehmen in dem ich arbeite bin ich für das Forderungsmanagement zuständig. Jetzt hat eine Mitarbeiterin von uns eine Gehaltspfändung. Soweit kein Problem für mich, aber jetzt:
Vor der Gehaltspfändung wurde ihr Konto bereits gepfändet, aus selbigem Urteil, aus dem auch hier die Gehaltspfändung erfolgt. Der pfändende Anwalt hat jedoch nicht angegeben, dass er bereits einen Teil des Pfändungsbetrages durch Kontopfändung eingezogen hat. Auf ein Auskunftsschreiben von mir m.d.B. um Mitteilung, wie hoch die gesamte Restforderung inkl. Zinsen ist, bekomme ich trotz Erinnerungen keine Reaktion.
Ich weiß, geht mich eigentlich nichts an, weil ich nur die Pfändung bezahlen muss und das Thema ist für die Firma erledigt, aber die Frau tut mir leid und ich möchte nicht, dass sie jetzt schlechter gestellt wird wegen einer „Ist-mir-egal“ Einstellung. Zumal jetzt auch noch Urlaubsgeld und Gehaltserhöhungsnachzahlungen dran sind, die sie dann auch nur anteilig bekommen würde.
Hat jemand eine Idee wie ich weiter vorgehen kann?
Danke für eure Tips.

Ich bin der Meinung, dass der Anwalt über die Restforderung Auskunft geben muss. Woher soll man sonst wissen, wieviel u wie lang man einbehalten muss???