Auskunft bei Polizei

Hallo,
mal angenommen, eine Person ist bereits mehrfach bei der Polizei wegen diverser kleinerer Delikte bekannt (Beleidigung, Bedrohung, Missbrauch von Notrufen usw.). Eines Tages wird diese Person zum ersten Mal zu einer Geldstrafe verurteilt. Keine Zeit später erhält sie in neuer Sache einen Strafbefehl. Kurz darauf erhält sie sogar 3 Monate auf Bewährung. Gegen die Bewährung wird Berufung eingelegt, jedoch sind auch schon 3, 4 neue Sachen zusätzlich auf den Tisch (Anzeigen). Die Person ist psychisch krank und Alkoholiker.

Die Person ruft eines Tages den Krankenwagen und behauptet gegenüber den Sanitätern, seine Mutter wäre die Treppe gestürzt. Die ältere Dame scheint vor Ort anscheinend benommen, weshalb sie sich anscheinend nicht dazu äußert. Sie wird mitgenommen, während die Person selbst noch einen Bruder informiert, der ebenfalls zum Krankenhaus fährt. Zusätzlich bittet dieser zeitgleich die Polizei, im Krankenhaus zu erscheinen wegen Verdacht auf Misshandlung. Vor der Polizei und dem Arzt erklärt die alte Dame, sie sei nicht die Treppe gestürzt und sie wolle sich zu ihren Verletzungen nicht äußern. Dennoch äußert sie, sie wolle das ihr Sohn aus dem Haus entfernt werde, da sie Angst habe, er würde es erneut belagern. Gegenüber einer anderen Verwandten äußert die alte Dame, sie wäre doch von der Treppe gefallen… , nachdem diese Verwandte fragte und was im Krankenhaus wohl noch nicht gesehen werden konnte, woher sie kreisrunde Hämatome auf dem Rücken hätte und beiden Handgelenke geschwollen…Die Dame selbst ist sowohl emotional als auch sonst von diesem Sohn abhängig.

Nimmt man mal weiter an, die alte Dame ist bereits schon einmalig im Krankenhaus gelegen mit einem Unterarmbruch, Prellungen auf dem Rücken im querformat, fragwürdigen fingerabdruckmäßigen Hämatomen am Oberarm, woran ebenfalls ein Treppensturz schuld gewesen sein soll und einmal wegen einem Oberschenkelhalsbruch, wobei sie, als sie ihren Sohn mitten in der Nacht nach Hause bringen wollte, auf dem Parkplatz gestürzt sei, nachdem sie im dunkeln beim öffnen der Garagentür, diese irgendwieauf den Kopf bekommen haben soll, wobei sie dann gestürzt sei und sich den Bruch zu zog. Bekannt ist auch, das die alte Dame schnell zu Hämatomen neigt und Osteoporose hat, was schnell zu Knochenbrüchen führen kann. Außerdem hat sie, wenn ihr Sohn mal zu Gewalt neigte, auf der anderen Seite eine Verwandte angerufen und um Hilfe gebeten, einmalig gab sie zumindest auch zu, er habe ihr den Arm verdreht, als sie die Polizei rufen wollte.

Zum Anliegen selbst:
Könnte die Verwandte zur Polizei gehen und diese Bitten, sich sämtliche Befunde und Röntgenbilder anzueignen, um den Verdacht körperlicher Misshandlungen überprüfen zu lassen, ohne das sie gleich eine offzielle Anzeige stellen muß. ?

Hätte die Verwandte ein Recht zu erfahren, welche neuen Anzeigen gegen den Sohn der alten Dame vorliegen, welche von einer anderen Verwandten gestellt worden sein sollen, mit derer sie aber nicht redet. ?

Könnte die Verwandte einen Bericht oder sonstiges was bei dem Einsatz der Polizei angefertigt wurde, erhalten oder zumindest eine mündliche Schilderung der diensthabenden Beamten an jenem Tage. ?

Vielen Dank
Dagmar

Hallo,

Könnte die Verwandte zur Polizei gehen und diese Bitten, sich
sämtliche Befunde und Röntgenbilder anzueignen, um den
Verdacht körperlicher Misshandlungen überprüfen zu lassen,
ohne das sie gleich eine offzielle Anzeige stellen muß. ?

ohne Strafanzeige gibt es kein Ermittlungsverfahren. Punkt.

Anonyme Strafanzeigen sind jedoch möglich. Es gibt jedoch gewisse Delikte - „Antragsdelikte“ - die nur dann verfolgt werden, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt (das geht natürlich dann nicht mehr anonym). Außerdem gibt es „Offizialdelikte“, für die ein Strafantrag nicht notwendig ist, und dann noch „relative Antragsdelikte“, bei denen die Staatsanwaltschaft u.U. ein öffentliches Interesse bejaht und ein Strafantrag des Geschädigten nicht mehr nötig ist. Körperverletzung bspw. ist so ein relatives Antragsdelikt.

Hätte die Verwandte ein Recht zu erfahren, welche neuen
Anzeigen gegen den Sohn der alten Dame vorliegen, welche von
einer anderen Verwandten gestellt worden sein sollen, mit
derer sie aber nicht redet. ?

Nein, natürlich nicht. Warum sollte sie das etwas angehen?

Könnte die Verwandte einen Bericht oder sonstiges was bei dem
Einsatz der Polizei angefertigt wurde, erhalten oder zumindest
eine mündliche Schilderung der diensthabenden Beamten an jenem
Tage. ?

Nein, natürlich nicht. Warum sollte sie das etwas angehen?

Ganz allgemein noch ein Wort: Wer nicht die Cochones hat, bei der Polizei vorstellig zu werden oder mit eigenen Verwandten zu reden, hat selbst Schuld und kann sich schämen, aber nicht darüber beklagen.

Gruß,

.mvh

Hallo,

sorry, aber das sind mir immer die liebsten Fragen: Wie wasche ich mir die Hände, ohne mich nass zu machen?

Wie schon in der anderen Antwort stand: Du kannst eine Strafanzeige auch anonym stellen, und solltest dies am besten in der Form tun, dass Du den Sachverhalt in chronologischer Reihenfolge, mit allen Beweismitteln für ggf. vorliegende Tatbestände schriftlich gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft zu Papier bringst.

Leute die etwas mehr Mumm in den Knochen haben und wissen, dass sie auf der richtigen Seite stehen, gehen einen Schritt weiter und verwenden hierfür einen Briefbogen mit Name und Anschrift, damit Rückfragen möglich sind.

Die Misshandlung von Eltern ist zwar weitgehend tabuisiert, kommt aber leider recht regelmäßig vor (teilweise sogar aus nicht zu billigenden aber zu verstehenden Gründen, wenn Angehörige mit der Pflege überfordert sind). Die Staatsanwaltschaft wird ermitteln und dann selbst sehen, ob hier ggf. jemand einfach nur überfordert ist, und von weiterer strafrechtlicher Verfolgung absehen, wenn die Situation auch anders zu bereinigen ist, oder die Sache dann ggf. auch zur Anklage bringen.

So oder so, im Interesse der Betroffenen darf hier keine Zeit verloren werden! Also los!

Gruß vom Wiz

Hallo,

Könnte die Verwandte zur Polizei gehen und diese Bitten, sich
sämtliche Befunde und Röntgenbilder anzueignen, um den
Verdacht körperlicher Misshandlungen überprüfen zu lassen,
ohne das sie gleich eine offzielle Anzeige stellen muß. ?

ohne Strafanzeige gibt es kein Ermittlungsverfahren. Punkt.

Richtig, aber dem sei noch hinzuzufuegen das so etwas wohl eher der Arzt als ein Staatsanwalt rausfindet.

Ganz allgemein noch ein Wort: Wer nicht die Cochones hat, bei
der Polizei vorstellig zu werden oder mit eigenen Verwandten
zu reden, hat selbst Schuld und kann sich schämen, aber nicht
darüber beklagen.

Ohne mir darueber ein Urteil bilden zu wollen, welche Cochones Du so hast: Solange man nicht drin steckt in einer Person und nicht weiss wie im konkreten Fall die Sachlage ist, sollte man sich auch darueber kein Urteil anmassen.

Gruss

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Hallo,

Ganz allgemein noch ein Wort: Wer nicht die Cochones hat, bei
der Polizei vorstellig zu werden oder mit eigenen Verwandten
zu reden, hat selbst Schuld und kann sich schämen, aber nicht
darüber beklagen.

Ohne mir darueber ein Urteil bilden zu wollen, welche Cochones
Du so hast: Solange man nicht drin steckt in einer Person und
nicht weiss wie im konkreten Fall die Sachlage ist, sollte man
sich auch darueber kein Urteil anmassen.

welchen Teil von „Ganz allgemein“ möchtest Du nochmal erklärt haben?

.mvh

welchen Teil von „Ganz allgemein“ möchtest Du nochmal erklärt
haben?

Gegenfrage: Wer sagt das ich mich auf diesen konkreten Fall bezogen habe?

P.

welchen Teil von „Ganz allgemein“ möchtest Du nochmal erklärt
haben?

Gegenfrage: Wer sagt das ich mich auf diesen konkreten
Fall bezogen habe?

Da sonst von keinem konkreten Fall die Rede war, und ich ja sowieso keinen konkreten Fall angesprochen habe, scheinen wir uns einig zu sein. Über Cochones können wir uns bei Bedarf trotzdem gern an anderer Stelle unterhalten.

.mvh

Hallo,

sorry, aber das sind mir immer die liebsten Fragen: Wie wasche
ich mir die Hände, ohne mich nass zu machen?

(…)

Leute die etwas mehr Mumm in den Knochen haben und wissen,
dass sie auf der richtigen Seite stehen, gehen einen Schritt
weiter und verwenden hierfür einen Briefbogen mit Name und
Anschrift, damit Rückfragen möglich sind.

ich lese Deine Beiträge normalerweise immer sehr gerne, aber hier schießt Du m.E. über das Ziel hinaus. Es gibt genug Gründe, warum man selber bei einer Anzeige nicht namentlich genannt werden will.

Mir ist - als Beispiel - ein Fall bekannt, da sehen Nachbarn häufiger, wie ein Mann seine Frau verdrischt, jedoch hatten alle in Kenntnis der Sachlage Angst, daß der Mann seine Familie auf die Beobachter hetzt. Hier schuf mein Hinweis, daß Anzeigen auch anonym möglich sind, durchaus Abhilfe.

In einer konkreten Situation, betritt die Polizei die Wohnung, trennt Frau von Mann und befragt beide getrennt. Ergeben sich dann Anhaltspunkte, daß Mißhandlungen vorliegen, wird der Mann der Wohnung verwiesen und für den Moment ist es dann wenigstens gut.

Die Scheu, seinen Namen in den Ring zu werfen, sollte man m.E. nicht verurteilen, sondern diesen Leuten eine Brücke bauen. Immerhin sind sie im Gegensatz zu vielen anderen Menschen überhaupt Willens, einen Mißstand zu beseitigen.

Gruß,
Christian

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Hallo Dagmar,
du bist doch die Verwandte - also geh zur Polizei und schau dir das nicht länger an, bis die arme alte Frau tot ist! Dann machste dir Vorwürfe!

Viel zu viele Schauen nur zu!

Himbeere