Hallo,
mal angenommen, eine Person ist bereits mehrfach bei der Polizei wegen diverser kleinerer Delikte bekannt (Beleidigung, Bedrohung, Missbrauch von Notrufen usw.). Eines Tages wird diese Person zum ersten Mal zu einer Geldstrafe verurteilt. Keine Zeit später erhält sie in neuer Sache einen Strafbefehl. Kurz darauf erhält sie sogar 3 Monate auf Bewährung. Gegen die Bewährung wird Berufung eingelegt, jedoch sind auch schon 3, 4 neue Sachen zusätzlich auf den Tisch (Anzeigen). Die Person ist psychisch krank und Alkoholiker.
Die Person ruft eines Tages den Krankenwagen und behauptet gegenüber den Sanitätern, seine Mutter wäre die Treppe gestürzt. Die ältere Dame scheint vor Ort anscheinend benommen, weshalb sie sich anscheinend nicht dazu äußert. Sie wird mitgenommen, während die Person selbst noch einen Bruder informiert, der ebenfalls zum Krankenhaus fährt. Zusätzlich bittet dieser zeitgleich die Polizei, im Krankenhaus zu erscheinen wegen Verdacht auf Misshandlung. Vor der Polizei und dem Arzt erklärt die alte Dame, sie sei nicht die Treppe gestürzt und sie wolle sich zu ihren Verletzungen nicht äußern. Dennoch äußert sie, sie wolle das ihr Sohn aus dem Haus entfernt werde, da sie Angst habe, er würde es erneut belagern. Gegenüber einer anderen Verwandten äußert die alte Dame, sie wäre doch von der Treppe gefallen… , nachdem diese Verwandte fragte und was im Krankenhaus wohl noch nicht gesehen werden konnte, woher sie kreisrunde Hämatome auf dem Rücken hätte und beiden Handgelenke geschwollen…Die Dame selbst ist sowohl emotional als auch sonst von diesem Sohn abhängig.
Nimmt man mal weiter an, die alte Dame ist bereits schon einmalig im Krankenhaus gelegen mit einem Unterarmbruch, Prellungen auf dem Rücken im querformat, fragwürdigen fingerabdruckmäßigen Hämatomen am Oberarm, woran ebenfalls ein Treppensturz schuld gewesen sein soll und einmal wegen einem Oberschenkelhalsbruch, wobei sie, als sie ihren Sohn mitten in der Nacht nach Hause bringen wollte, auf dem Parkplatz gestürzt sei, nachdem sie im dunkeln beim öffnen der Garagentür, diese irgendwieauf den Kopf bekommen haben soll, wobei sie dann gestürzt sei und sich den Bruch zu zog. Bekannt ist auch, das die alte Dame schnell zu Hämatomen neigt und Osteoporose hat, was schnell zu Knochenbrüchen führen kann. Außerdem hat sie, wenn ihr Sohn mal zu Gewalt neigte, auf der anderen Seite eine Verwandte angerufen und um Hilfe gebeten, einmalig gab sie zumindest auch zu, er habe ihr den Arm verdreht, als sie die Polizei rufen wollte.
Zum Anliegen selbst:
Könnte die Verwandte zur Polizei gehen und diese Bitten, sich sämtliche Befunde und Röntgenbilder anzueignen, um den Verdacht körperlicher Misshandlungen überprüfen zu lassen, ohne das sie gleich eine offzielle Anzeige stellen muß. ?
Hätte die Verwandte ein Recht zu erfahren, welche neuen Anzeigen gegen den Sohn der alten Dame vorliegen, welche von einer anderen Verwandten gestellt worden sein sollen, mit derer sie aber nicht redet. ?
Könnte die Verwandte einen Bericht oder sonstiges was bei dem Einsatz der Polizei angefertigt wurde, erhalten oder zumindest eine mündliche Schilderung der diensthabenden Beamten an jenem Tage. ?
Vielen Dank
Dagmar