Auskunft Betreuungsgericht

Hallo,

meine Oma ist im Juni gestorben, ich bin ein direkter Abkömmling (mein Vater ist bereits verstorben).
Meine Oma lebte seit 2004 in einer Seniorenresidenz und wurde von ihrer Tochter betreut, es bestand Pflegevormundschaft.

Am 26.04.2005 verfasste die Verstorbene ein privatschriftliches Testament. Hier stellt sich bei mir die Frage: War meine Oma zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch testierfähig und ist dieses Testament rechtswirksam? Meine Oma verfügte seit 2004 allein noch über Taschengeld.

Ich habe mich daher an das zuständige Betreuungsgericht gewandt und gefragt, ob dem Gericht
ärztliche Stellungnahmen, Gutachten und/oder richterliche Anordnungen aus den letzten Jahren, die den Geisteszustand meiner Oma betreffen, vorliegen?

War diese Anfrage korrekt? Muß mir das Gericht Auskunft geben?

Für das Anordnen der Pflegevormundschaft und der Beschränkung auf Taschengeld muss es
doch entsprechende Gutachten und Untersuchungen gegeben haben.
Oder befinde ich mich im Irrtum?

Viele Grüße - ubis

Meine Oma lebte seit 2004 in einer Seniorenresidenz und wurde von ihrer Tochter betreut, es bestand Pflegevormundschaft. Am 26.04.2005 verfasste die Verstorbene ein privatschriftliches Testament. Hier stellt sich bei mir die
Frage: War meine Oma zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch
testierfähig und ist dieses Testament rechtswirksam? Meine Oma
verfügte seit 2004 allein noch über Taschengeld.

Ich habe mich daher an das zuständige Betreuungsgericht
gewandt und gefragt, ob dem Gericht
ärztliche Stellungnahmen, Gutachten und/oder richterliche
Anordnungen aus den letzten Jahren, die den Geisteszustand
meiner Oma betreffen, vorliegen?

War diese Anfrage korrekt? Muß mir das Gericht Auskunft geben?

Für das Anordnen der Pflegevormundschaft und der Beschränkung
auf Taschengeld muss es
doch entsprechende Gutachten und Untersuchungen gegeben haben.
Oder befinde ich mich im Irrtum?

Viele Grüße - ubis

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Hallo ubis,
über ein solches Forum ist leider keine rechtsverbindliche Auskunft möglich. Hier solltest Du unbedingt den Rat eines Fachanwaltes in Anspruch nehmen.
Allerdings kann ich Dir zumindest ein paar unverbindliche Hinweise geben:

  • was Du als „Pflegevormundschaft“ bezeichnest, heißt seit längerer Zeit nun Rechtliche Betreuung. Die gesetzlichen Regelungen findest Du im § 1896 ff. BGB
  • die gerichtlich angeordnete rechtliche Betreuung bedeutet nicht automatisch, dass man nicht mehr testierfähig ist. da kommt es tatsächlich auf den Gesundheitszustand
    also hier am 26.4.2005 an. Sollte da Geschäftsunfähigkeit bestanden haben, konnte kein rechtswirksames Testament errichtet werden.
    Der Nachweis dürfte allerdings nicht einfach sein. Hier benötigt man medizinische Angaben zu diesem Zeitraum, die z.B. der Hausarzt haben dürfte. Ohne Nachweis der
    Geschäftsunfähigkeit gilt die Vermutung, dass Geschäftsfähigkeit vorlag.
  • ob sich in der Gerichtsakte beim Betreuungsgericht Unterlagen befinden, die Dir weiterhelfen, ist nicht sicher, aber auch nicht auszuschliessen. In der Regel sind dort
    aber mindestens ärztliche Unterlagen, die bestätigen, dass aufgrund der gesundh. Situation Hilfe durch einen rechtl. Betreuer (gesetzlichen Vertreter § 1902 BGB)
    erforderlich sind.
  • tatsächlich m u ß es in der Betreuungsakte ärztliche Unterlagen geben
  • die „Beschränkung auf Taschengeld“ hat eigentlich nicht unbedingt etwas mit der rechtl. Betreuung zu tun. Wahrscheinlich konnte die Oma die Heimkosten nicht allein tragen
    und hat noch ergänzend Sozialleistungen erhalten ? Dann hat es einen sogenannten Barbetrag zur persönlichen Verfügung gegeben.
  • die Befugnisse der bestellten Betreuerin richten sich nach den gerichtl. angeordneten Aufgabenkreisen, es ist davon auszugehen, das da der Aufgabenkreis der Vermögenssorge
    angeordnet war und die Betreuerin sich demnach um die finanziellen Belange gekümmert hat.

ich hoffe, ein wenig weiter geholfen zu haben.
mit freundlichem Gruß

andre