Auskunft der BA über Konten und Versicherungen

Ich bin, wahrscheinlich wie viele, entsetzt darüber, daß Behörden wie BA und FA etc. Einblick über die Kontenanzahl erhalten. Soweit ich weiß, können aber keine Kontoständen abgefragt werden. Wissen diese Institutionen dann Bescheid über jedes Konto bei jeder Bank bei der man Kunde ist? Außer natürlich ausländische Konten :wink:
Auch im Falle einer grösseren Auszahlung z.B. einer Versicherungsgesellschaft, erfährt das Finanzamt von der Versicherung davon? Wenn ja, ist die BA auch nicht lange im Ungewissen denk ich. Wäre super, wenn das jemand konkret weiss und Unklarheiten auräumen könnte. Das gläseren Kunden Zeitalter ist mit 7 Meilenstiefeln in die Welt getreten und die Kleinen werden richtig zur Kasse gebeten.

Ich bin, wahrscheinlich wie viele, entsetzt darüber, daß
Behörden wie BA und FA etc. Einblick über die Kontenanzahl
erhalten. Soweit ich weiß, können aber keine Kontoständen
abgefragt werden. Wissen diese Institutionen dann Bescheid
über jedes Konto bei jeder Bank bei der man Kunde ist?

Schwer zu sagen. Fakt ist, daß DU deine existierenden Konten angeben musst. Die Umsätze kann das Arbeitslosenamt nicht abfragen. Sie können Dich aber auffordern, Deine Kontoauszüge vorzulegen, was letztendlich auf dasselbe hinausläuft.

Ob Du bereit bist, mit dem Damoklesschwert von verschwiegenen Konten/Einkünften zu leben, musst Du schon selbst entscheiden. Ich würd’s nicht tun (und tu’s auch nicht :smile:. Wenn das AA dahinter kommt, zahlst Du alles brav zurück…

Ciao, Paul

Hallo,
wo das hier gerade angesprochen wird: Weiß jemand, ob die Möglichkeit besteht (ähnlich wie die Schufa-Selbst-Auskunft) die gespeicherten Daten zwecks Überprüfung auf Richtigkeit irgendwo abzufragen?
Greetz, T.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Fakt ist, daß DU deine existierenden Konten
angeben musst. Die Umsätze kann das Arbeitslosenamt nicht
abfragen. Sie können Dich aber auffordern, Deine Kontoauszüge
vorzulegen, was letztendlich auf dasselbe hinausläuft.

Und wenn man die Angaben nicht machen will, darf das Amt imho auch den Kontostand incl. aller Umsätze direkt abfragen.
Siehe http://www.juraforum.de/gesetze/AO%201977/93/93_AO%2…

Aber: ianal.

Gruß
loderunner

Hallo Regina,

natürlich bist du als „kleiner Malocher“ ein Gläserner Kunde…

Auf der anderen Seite finde ich das aber nur „Recht uund Billig“…
schließlich werden die Sozialleistungen aus den Steuern von allen
finanziert…Deswegen sollten sie auch nur wirklich „Bedürftigen“
zukommen…
Denn es kann ja wohl nicht sein,das jemand Gelder der Allgemeinheit erhält,obwohl er selber über Vermögen verfügt…

mfg

Hallo,
wo das hier gerade angesprochen wird: Weiß jemand, ob die
Möglichkeit besteht (ähnlich wie die Schufa-Selbst-Auskunft)
die gespeicherten Daten zwecks Überprüfung auf Richtigkeit
irgendwo abzufragen?

Also DAS geht natürlich gar nicht. Wo bleibt denn da der Datenschutz??

Interessieren würde mich die Frage allerdings auch. Ich fürchte aber, daß ich mit meiner ironischen Aussage gar nicht so falsch liege :frowning: