Auskunft der Bank bei Erbengemeinschaft

Folgender fiktiver Fall:

Der Opa von K und H (Schwestern) ist verstorben.
Es gibt eine Tante G, die 1/2 erbberechtigt ist und K und H erben jeweil 1/4.
(Der Vater von K und H ist schon länger vor dem Opa verstorben).

Ein Erbschein liegt vor.

Ist die Bank verpflichtet, Auskunft zu erteilen, wenn einer der drei Erbberechtigten Auskünfte einfordert?

Oder müssen alle drei gemeinsam bei der Bank erscheinen?

Es geht um ältere Kontoauszüge und um Informationen zu einem noch bestehenden Kreditvertrag.
Die Tante G hatte schon vor dem Tod des Opa Kontovollmacht.

Kann die Tante G der Bank Instruktionen erteilen, dass die beiden Nichten keine oder nur unvollständige Auskünfte erhalten?

Die Tante G hat sämtliche Informationen, weiß über alle Bewegungen Bescheid, gibt nur unvollständige und irreführende Angaben.

Vielen Dank im Voraus über hilfreiche Antworten.

Hallo.

Folgender fiktiver Fall:
Der Opa von K und H (Schwestern) ist verstorben.
Es gibt eine Tante G, die 1/2 erbberechtigt ist und K und H
erben jeweil 1/4.
(Der Vater von K und H ist schon länger vor dem Opa
verstorben).
Ein Erbschein liegt vor.

Prima. Dann ist eigentlich alles klar. Denn wer einen Erbschein vorlegen kann, bekommt die Auskunft.

Ist die Bank verpflichtet, Auskunft zu erteilen, wenn einer
der drei Erbberechtigten Auskünfte einfordert?

Mit Erbschein.
Ob es da noch einen anderen Weg, weiß ich nicht. Kann es mir nicht vorstellen. Manchmal haben die Erblasser zu Lebzeiten Jemanden eine Kontovollmacht erteilt. Ob die nach Ableben noch greift, kann ich mir nicht vorstellen, da ja die Gegebenheiten zum Konto jetzt andere sind. Denn der einstige Kontoinhaber ist ja nicht mehr Inhaber, sondern tot. Die Bank verwaltet nur noch das Konto, bis der neue Berechtigte, mit Erbschein, kommt und weitere Verfügungen trifft. Weiter unten steht, dass Tante Gisela eine solche Vollmacht hatte. Insofern überschneidet sich das eh, da sie ja selber Erbin ist.

Oder müssen alle drei gemeinsam bei der Bank erscheinen?

Wer einen Erbschein hat.

Es geht um ältere Kontoauszüge und um Informationen zu einem
noch bestehenden Kreditvertrag.

Das ist dann erstmal nebensächlich.

Die Tante G hatte schon vor dem Tod des Opa Kontovollmacht.

Siehste.

Kann die Tante G der Bank Instruktionen erteilen, dass die
beiden Nichten keine oder nur unvollständige Auskünfte
erhalten?

Kann ich mir nicht vorstellen, da sie wie die anderen auch Erbin ist. Es sei denn, wir hätten es da noch mit einer Testamentsvollstreckerin, mit der bösen Tante zu tun. Dann erwirken die Erben gegenüber dem Vollstrecker die Auskunftspflicht.

Die Tante G hat sämtliche Informationen, weiß über alle
Bewegungen Bescheid, gibt nur unvollständige und irreführende
Angaben.

Das ist höchst merkwürdig und lässt unlautere Absichten bei der Tante vermuten. Umso mehr sollten die anderen Erben ihre Rechte wahrnehmen.

Vielen Dank im Voraus über hilfreiche Antworten.

MfG