Liebe/-r Experte/-in,
darf die Schule die Auskunft an einen Ergänzungspfleger erteilen bezüglich eines bestimmten Kindes ohne die Zustimmung und Wissen der Eltern? Die Benennung eines Paragraphen wäre hilfreich.
Vielen DAnk
Andreas
Liebe/-r Experte/-in,
darf die Schule die Auskunft an einen Ergänzungspfleger erteilen bezüglich eines bestimmten Kindes ohne die Zustimmung und Wissen der Eltern? Die Benennung eines Paragraphen wäre hilfreich.
Vielen DAnk
Andreas
Hallo Andreas,
leider bin ich in dieser Sache des Familienrechts
nicht so informiert. Weiterhin viel Erfolg.
MfG
Jürgen
Hallo,
ich habe erst eiunmal keine Ahnung. Wenn der Ergänzungspfleger aber gerade eingesetzt wurde, um die persönlichen Belange des Kindes zu regeln, darf die Schule m.E. die Auskunft geben.
Ingeborg
Hallo,
die Sache umgekehrt aufziehen: die Schule (und der Erängzungspfleger) soll den Paragrafen nennen, nach dem die Auskunft rechtmäßig ist.
Die müssen ja wissen, was sie tun.
Gruß