Auskunft gem. BDSG / Unterlassungsanspruch

Hallo,

angenommen, Herr A ist Inhaber einer Domain und bekommt per E-Mail an eine auf der Seite veröffentlichen Adressen eine Mail von B, die behauptet, er habe SPAM an eine bestimmte Adresse B versendet mit
a) der Aufforderung zu Auskünften nach BDSG
b) der Aufforderung zur Abgabe eine Unterlassungserklärung

A bietet aber keinerlei Mailinglisten an, und er hatte vorher keinerlei Kontakt zu B. Nach Kontrolle der Logs kann er ausschließen, das ein Script auf seinem Server zum Mailversand missbraucht wurde.

Fragen:

  • Hat die reine E-Mail Anfrage (unsigniert) überhaupt eine rechtliche Bedeutung ?
  • Ist man zur Auskunft nach BDSG verpflichtet, wenn man keine Daten desjenigen speichert ?
  • Ist man zur Abgabe der Unterlassungserklärung verpflicht ? Wenn nein, muss B dann ggfs. vor Gericht nachweisen, das die ursprüngliche SPAM-Mail von A versendet/beauftragt wurde ?
  • Wie verhält sich das, sollte der SPAM über ein unsicheres Script der eigenen Webpräsenz, welches missbraucht wurde, gesendet wurden sein ?

Alexander

Auch hallo.

Komplizierte Fragestellung…
Aber vielleicht bringt das hier weiter: http://www.lehrstellen-verein.de/lupus/?p=462

mfg M.L.

Hallo,

so eine Mail ist der Auslöser für die Frage gewesen, wobei man der Mail ansieht, das diese nicht echt ist. Mich interessiert aber, was passiert, wenn jemand wirklich einen solchen Anspruch geltent machen will, wenn dieser nicht berechtigt ist, zu was man dann verpflichtet ist.

Alexander