Auskunft in einer Erbengemeinschaft,

Hallo,
Wir sind eine Erbengemeinschaft. Einer hat eine Bankvollmacht vom Erblasser für die Bankkonten.
Davon wurden alle Beerdigungskosten und sonstige laufende Kosten bezahlt. Ich möchte wissen, was alles bezahlt wurde. Mir wird aber die Auskunft verweigert.
Welche Möglichkeiten habe ich, die Auskunft zu bekommen.

MfG
Günther

Klage auf Auskunft

Bei Vollmachten gilt immer: Auf Verlangen des Vollm.gebers (in diesem Fall jetzt die Erbengemeinschaft) hat der Bevollmächtigte Auskunft zu erteilen. Gibt er sie nicht, dann kann sie durch Klage erzwungen werden. Da durch diesen Vorgang das Vertrauensverhältnis gestört ist, sollte die Gemeinschaft die Vollmacht widerrufen und um Abrechnung bitten, statt zu klagen. Im Falle der Weigerung kann auch dieserhalb Klage erhoben werden. Nur ein erfahrener Anwalt weiss, wie es richtig zu machen ist.