Auskunft Krankenhauspforte

Hallo!
Welche Auskünfte sind an einer Krankhauspforte auch telefonisch zulässig.

Folgender Fall:
Jemand ruft im Krankenhaus an, um einen Besuch eines Bekannten im Krankenhaus zu planen. Er möchte auch telefonisch erfahren, auf welcher Station diese Person liegt. Mit Hinweis auf den Datenschutz weigert sich der Pförtner diese Auskunft zu geben. Er werde es aber sagen, wenn man persönlich erscheine.
Als derjenige dann persönlich vor dem Pförtner steht, erfährt er, dass der Patient auf der Intensivstation liegt und keinen Besuch empfangen kann.
Wenn der Besuchende schon vorher erfahren hätte, dass der Patient auf der Intensiv liegt, hätte er sich erst gar nicht auf den, etwas längeren, Weg gemacht.
Wie seht ihr die Sache?

Also ich kenne mich mit den genauen Datenschutzbestimmungen nicht aus, kann mir aber nicht vorstellen, dass es da eine Unterscheidung zwischen telefonischer und persönlicher Auskunft gibt. Also entweder darf er dem Anrufer sowohl am Telefon als auch persönlich mitteilen, wo der Patient liegt, oder er darf es garnicht.

Moin,

spinnen wir die Diskussion ohne genaue Kenntnis weiter :smile:

Also ich kenne mich mit den genauen Datenschutzbestimmungen
nicht aus, kann mir aber nicht vorstellen, dass es da eine
Unterscheidung zwischen telefonischer und persönlicher
Auskunft gibt. Also entweder darf er dem Anrufer sowohl am

Kann ich mir schon vorstellen. Persönlich kann ich mich als eine Person ausweisen, die ggf. Zugang zum Patienten gewährt bekommt (bspw. Ehepartner). Anderen Personen sollte solche Auskunft nicht gegeben werden. Und per Telefon kann ich mich auch als quasi jedermann ausgeben (jederfrau wird für mich schwierig :wink: ).

Gruß,
Ingo