Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz

Hallo,

angenommen eine Behörde in NRW überwacht Verkaufsstellen, die eine bestimmte Gruppe von Produkten verkauft. Dazu führt sie auch immer wieder Kontrollen durch.

Wäre es nun nach dem Informationsfreiheutsgesetz NW möglich, erfolgreich eine Auskunft zu verlangen, wann zuletzt bestimmte benannte Verkaufsstellen kontrolliert wurden?

Es geht dabei tatsächlich nur um das jeweilige Datum, also keine inhaltlichen Ergebnisse der Kontrollen. Meiner Meinung nach stehen keine der Ausnahmetatbestände einer Auskunftspflicht entgegen, aber sicher bin ich mir nicht.

Vielen Dank!

wer will’s denn wissen und warum?