hallo,
gibt es bei den ämtern eine auskunft-pflicht?
muss eine behörte fragen beantworten oder gilt das nicht mehr?
mfg
robi
hallo,
gibt es bei den ämtern eine auskunft-pflicht?
Auskunftspflicht zu was?
muss eine behörte fragen beantworten oder gilt das nicht mehr?
Deine Fragen sind zu allgemein gehalten, als dass man da vernünftig antworten könnte. Du solltest schon schreiben worum es geht.
MfG
Hallo Robi,
Theoretisch ist jeder Staatsbedienste verpflichtet,gemäß Artikel 17 des
Grundgesetzes einem Bürger auf seine Frage (Bitte) hin, Auskünfte zu
erteilen (sofern dadurch nicht Rechte Dritter betroffen werden).
Praktisch sieht das aber anders aus…
Du wirst nicht müde, bei w-w-w Unsinn zu verbreiten, oder?
Art. 17 GG ist selbstverständlich keine Anspruchsgrundlage für Auskunftsansprüche gegen Behörden. Lies doch einfach mal den Wortlaut.
Levay
Hallo Levay,
wie wäre es mal mit ein bißchen querlesen??..
Hierzu mal § 52 des Bundesbeamten-Gesetzes (so lauten übrigens auch die Ländergesetze und die entsprechenden VO für Angestellte)
§ 52
Der Beamte dient dem ganzen Volk, nicht einer Partei.Er hat seine Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei seiner Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen.
(2) Der Beamte muß sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
Aufgrund Artikel 17 GG ist jeder Staatsdiener verpflichtet,
wahrheitsgemäße und umfassende Auskünfte zu erteilen,damit die durch ihn vertretene Behörde nicht nach Artikel 34 GG in Haftung genommen
werden kann.
Diese Auskunfstpflicht kann nur durch gesetzliche Regelungen beschränkt werden.
Hallo,
§ 52
Der Beamte dient dem ganzen Volk, nicht einer Partei.Er hat
seine Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei
seiner Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu
nehmen.
(2) Der Beamte muß sich durch sein gesamtes Verhalten zu der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
Was hat das bitte mit einer erfragten Auskunftspflicht zu tun. (von der wir noch immer nicht wissen, was sich der TE da vorstellt … Auskunft über ihn betreffende Sachen? … Auskunft über die Arbeitslosigkeit des Nachbarn? …?)
Aufgrund Artikel 17 GG ist jeder Staatsdiener verpflichtet,
wahrheitsgemäße und umfassende Auskünfte zu erteilen,
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_17.html
Wo steht da was von Auskunftspflicht der Behörden?
MfG
Hallo,
Wo steht da was von Auskunftspflicht der Behörden?
Da seit nicht allzu langer Zeit extra ein Informationsfreiheit-Gesetz neu geschaffen wurde kann es mit dem GG und dem Benamtenrecht nicht allein getan gewesen sein.
Ich denke die Pauschale Anfrage „wo steht was“ läßt sich nicht konkret beantworten. Irgend wer wir irgend wann abgrenzen wer wem welche Auskünfte erteilen darf.
z. B. soll über eine Pauschale Informationsfreigabe keine einseitige Vorteilsgewährung an einzelne Personen oder Organisationen zugelassen werden.
Insoweit würde ich immer die Frage stelle: wer will welche Info zu welchem Zweck ?
MfG
Hallo,
diese „Aufklärungspflicht“ der Staatlichen Verwaltung betriftt natürlich NUR den konkreten Einzelfall…
WOHER soll denn z.B „Otto Normalverbraucher“ die Behörden-Internen
„Dienstanweisungen/Verwaltungsvorschriften“ in Erfahrung bringen???..
GENAU in dieser Beziehung greift Artikel 17 GG…
Der Staat (Vertreten durch seine Beamten/Angestellten) muss dem Bürger
ALLE Informationen bezüglich seines Begehrens mitteilen…
Wo sonst sollte sich denn der Bürger die entsprechenden Informationen
einholen können???