Auskunft ü. Berufung

Hi,

heute habe ich beim Amtsgericht angerufen und nachgefragt, ob der Fall, in dem ich als Zeuge (Geschädigter) ausgesagt habe, von Seiten der Beklagten in Berufung gegangen ist, also ob die Beklagten Berufung eingelegt haben. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts wollte mir keine Auskunft dazu geben. Ist das normal? Kann ich das in Erfahrung bringen?

Li

heute habe ich beim Amtsgericht angerufen und nachgefragt, ob
der Fall, in dem ich als Zeuge (Geschädigter) ausgesagt habe,

Wenn es ein Zivilprozeß ist, kannst Du nicht zugleich Zeuge und Geschädigter sein. Ich gehe aufgrund Deiner Schilderung daher davon aus, daß es sich um ein Strafverfahren handelte, bei dem Du nicht als Nebenkläger aufgetreten bist (was als ausdrückliche Information Deinerseits wichtig gewesen wäre).

von Seiten der Beklagten in Berufung gegangen ist, also ob die
Beklagten Berufung eingelegt haben. Die Geschäftsstelle des
Amtsgerichts wollte mir keine Auskunft dazu geben. Ist das
normal? Kann ich das in Erfahrung bringen?

Wieder in der Annahme, daß es ein Strafverfahren war: da gibt es Angeklagte, keine Beklagten. Und als Zeuge kriegst Du keine Auskunft, das ist richtig. Da Du auch kein Nebenkläger warst, kriegst Du das erstmal nicht raus.

Ciao, Wotan

Wenn es ein Zivilprozeß ist, kannst Du nicht zugleich Zeuge
und Geschädigter sein. Ich gehe aufgrund Deiner Schilderung
daher davon aus, daß es sich um ein Strafverfahren handelte,
bei dem Du nicht als Nebenkläger aufgetreten bist (was als
ausdrückliche Information Deinerseits wichtig gewesen wäre).

Ist richtig, es ist ein Strafverfahren und ich bin kein Jurist. Ich bin geschädigt worden, wurde aber nicht als (Neben-)Kläger geladen sondern nur als Zeuge.

Und als Zeuge kriegst Du keine
Auskunft, das ist richtig. Da Du auch kein Nebenkläger warst,
kriegst Du das erstmal nicht raus.

Warum nicht? Ich will doch nur wissen, ob das damals ergangene Urteil mitlerweile rechtskräftig ist oder nicht. Mehr will ich gar nicht.

Li

Ist richtig, es ist ein Strafverfahren und ich bin kein
Jurist. Ich bin geschädigt worden, wurde aber nicht als
(Neben-)Kläger geladen sondern nur als Zeuge.

Was ist denn gelaufen? Warst Du finanziell oder an der Gesundheit geschädigt?

Und als Zeuge kriegst Du keine
Auskunft, das ist richtig. Da Du auch kein Nebenkläger warst,
kriegst Du das erstmal nicht raus.

Warum nicht? Ich will doch nur wissen, ob das damals ergangene
Urteil mitlerweile rechtskräftig ist oder nicht. Mehr will ich
gar nicht.

Da Du das Urteil kennst, gehe ich davon aus, daß Du nach Deiner Aussage bis zur Urteilsverkündugn im Gerichtsaal anwesend warst. Am Ende muß der Richter den Angeklagten bzw. seinen Rechtsanwalt sowie den Staatsanwalt gefragt haben, ob auf Rechtsmittel verzichtet wird. Wenn ja, ist das Urteil rechtskräftig.
Wenn nein, konnten beide Seiten Rechtsmittel einlegen. Du könntest hier versuchen, über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht zu bekommen, mußt aber ein Interesse darlegen, daß z.B. in der Vorbereitung der zivilrechtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Verurteilten bestehen kann.

Ciao, Wotan

Was ist denn gelaufen? Warst Du finanziell oder an der
Gesundheit geschädigt?

Beides, erstmal eine Beule am Kopf, deswegen hiess das Urteil in meinem Fall, der auch der schwerste von 10 war, 2,5 Jahre Knast + 2 Jahre Fuehreschein weg, und ausserdem mein Auto hat eine grosse Beule.

Da Du das Urteil kennst, gehe ich davon aus, daß Du nach
Deiner Aussage bis zur Urteilsverkündugn im Gerichtsaal
anwesend warst. Am Ende muß der Richter den Angeklagten bzw.
seinen Rechtsanwalt sowie den Staatsanwalt gefragt haben, ob
auf Rechtsmittel verzichtet wird. Wenn ja, ist das Urteil
rechtskräftig.

Das Urteil war nicht rechtskraeftig, weil der Angeklagte noch eine Woche Zeit hatte, Berufung einzulegen. Danach geht das Verfahren am Landgericht weiter.

Wenn nein, konnten beide Seiten Rechtsmittel einlegen. Du
könntest hier versuchen, über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht
zu bekommen, mußt aber ein Interesse darlegen, daß z.B. in der
Vorbereitung der zivilrechtlichen Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen gegen den Verurteilten bestehen kann.

Da ich jetzt doch nicht mehr Schuld war, kann ich erstmal meinen Schaden geltend machen (Beule im Auto), Schmerzensgeld verlangen (noch eine Beule), mein Bussgeld wiederhaben wollen (irgendwas zw. 100 und 150 DM) und den Punkt weg. Reicht das? Was kostet sowas beim Anwalt?

Was passiert ist: Ich stehe mit Mazda vorm Kreisverkehr, fahre in den Kreisverkehr und boing! kommt einer von hinten links, also ueber den Innenkreis gefahren und faehrt mir in die Karre. Erst meinte die Bullerei, dass ich Schuld bin wegen Missachtung der Vorfahrt. Jetzt, ueber 3 Jahre spaeter stellte sich vor Gericht raus, dass der A. das „berufsmaessig“ macht, anderen Leuten in die Karre zu fahren um dann die Versicherung abzuzokken. Das hat er in ueber 10 Faellen gemacht in einem Zeitraum von 3 Jahren. Die 5 Kreisverkehrunfaelle sind allerdings in 2 bis 3 Wochen durchgezogen worden. Er wartete an einer Einfahrt (eine viertel Umdrehung vor mir) bis ein aelters Fz. in den Kreisverkehr einfaehrt, wo nur einer im Auto sitzt. Da der Kreisverkehr ziemlich klein ist, brauchte er nur mit seinem Auto einmal ordentlich Gas geben und schon drin. Fuer 8 Faelle wurde er verurteilt, die anderen 2, davon einer wieder mit Koerperverletzung, wurde zu Gunsten des Angeklagten fallengelassen.

Li