Auskunft über Arbeitszeit/ Falsche Lohnabrechnung

Hallo!

Ich habe ein Problem mit einem ehemaligen Arbeitgeber. Meine Lohnabrechnung weicht um etwa 30 Stunden von meinen tatsächlichen Stunden ab. Ich war über eine Zeitarbeitsfirma eingesetzt. ich habe nun versucht über den damaligen „Einsatzort“, einen Auszug aus dem Zeiterfassungssystem zu bekommen, beiße aber da auf Granit. Die Firma will mir keine Auskunft geben, das könne sie rechtlich nicht so einfach. Ich solle mich doch an die Zeitarbeitsfirma wenden.
Das Problem mit der Zeitarbeitsfirma ist aber, dass dort niemand zuständig, und niemand gesprächsbereit ist. Die Herrschaften haben auch nur 7 Wochen gebraucht, um ein Formular für Krankengeld ausgefüllt zurück an die Krankenkasse zu schicken.
Die Stundenzettel sind lückenhaft, ich bekomme 100% nicht mehr zusammen.

Was mach ich nun, habe ich einen rechtlichen Anspruch auf die Auskunft des ehemaligen „Einsatzortes“??? Muss man mir nicht Einsicht in meine Zeiterfassungsdaten geben? Und wenn ja, nach welchem Paragraphen?

Über eine fachkundige Antwort freue ich mich sehr!

Ihr Ansprechpartner ist die Zeitarbeitsfirma. Setzen Sie schriftlich (Einschreiben) eine 14-tägige Auskunftsfrist. Verstreicht sie, gehen Sie zu einem RA Fachbereich Arbeitsrecht. MfG Peter A. Hoppe

Hallo.

Generell ist die Zeitarbeitsfirma dafür zuständig. Sollten Sie aber an Ihrem damaligen Einsatzort das Stempelsystem der „normalen“ Arbeitnehmer benutzt haben, so muss Ihnen die Firma bei der Sie eingesetzt waren Ihnen diese Daten sogar ohne Aufforderung regelmässig zukommen lassen (gemäß Bundesdatenschutzgesetz). Natürlich dürfen die das jetzt nicht einfach so heraus geben. Es muss sichergestellt sein dass Sie auch der sind für den Sie sich ausgeben. Das einfachste ist dort hin zu gehen, sich auszuweisen und die Daten einzufordern (Notfalls über einen Anwalt) oder einen schriftlichen Antrag zu stellen.

Den genauen Paragraphen kann ich Ihnen leider nicht nennen. Allerdings empfiehlt sich der Gang zum Anwalt. Wenn schon die Stundenzettel lückenhaft sind, dann kann es mit der Bezahlung auch nicht besser sein. Dies wäre dann eine unerlaubte Einflussnahme auf das Bruttoentgelt des Arbeitnehmers seitens des Arbeitgebers. Dies ist Steuerhinterziehung und Hinterziehung von Sozialabgaben des Arbeitgebers und wird nach dem Steuerrecht auch als solches Tatvergehen bestraft.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Hallo,

da es sich hier um ein sehr komplexes Thema handelt, würde ich empfehlen eine Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.

MfG
tim27

Moin moin Jawepho,

nein, die Entleihfirma hat keine Verpflichtung dir Auskunft zu geben! Tatsächlich ist es so, dass Du Dir Deine Arbeitszeit von der Entleihfirma bestätigen lässt… oder? Und von den „Stundennachweisen“ hast Du einen Duchschlag erhalten— bist also in der Lage, Deine gesleisteten Sunden nachzuweisen! Wenn nicht, wie Du schreibst…, hast Du nicht einmal vor Gericht eine Chance… Ich denke allerdings auch, dass es Deine Verfehlung ist, wenn Du die Std. nicht bestätigen lässt… Also, da wirst Du es schwer haben - oder deutlicher… vergiss es!

Grüße marineblau

Hallo,
ich möchte sie bitten sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden. Es besteht auch die Möglichkeit mit eine Gewerkschaft Kontakt aufzunehmen. Die haben dort Anwälte die sich gut auskennen, außerdem kennen die vielleicht sogar ihren ehemaligen Arbeitgeber.
Wünsch Ihnen viel Glück auf ihrem Weg.
Viele Grüße

Grundsätzlich ist die Zeitarbeitsfirma für Sie zuständig. Das heisst auch, dass diese Ihre Stunden richtig abrechnen muss.
Sie haben sicher auch selbst Zeitaufschriebe gemacht. Legen Sie diese der Zeitarbeitsfirma vor und fordern Sie die korrekte Bezahlung nach.
Auch haben Sie einen Arbeitsvertrag. Schauen Sie nach, was darin hinsichtlich der Beweispflicht in Bezug auf die Dokumentation der Arbeitszeiten steht.
Im übrigen gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für Zeitarbeit.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff

Hallo jawepho,

am besten persönlich zur zeitarbdeitsfirma gehen, und dort Einsciht in die Personalakte nehmen. Das REcht dazu haben Sie. Dann dort kopien machen, und zu hause alles genaus nachrechnen. Der Kundenbetrieb ist nicht verpflichtet dazu.

Es gibt in jedem Zeitarbeitsunterhmen, einen Desiponenten, aber auch einen Lohnsachbearbeiter, der für Sie zuständig ist. Dem ausfindig machen.

Das klappt schon.
Viel Erfolg

Idr sollte der AN ein TN (Tätigkeitsnachweis) haben. Wenn nicht dann würde ich der Zeitarbeitsfirma die juristische Klärung androhen und dann auch Klage einreichen.

VG

Hallo jawepho,

Dein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma, nicht deren Kunde. Deshalb hast Du auch in der Regel keinen Anspruch auf die Abrechnungsdaten zwischen diesen beiden.

Warum sind die Stundenzettel lückenhaft? Warum hast Du Dir keine regelmäßigen Kopien von den Unterlagen gemacht? Warum wartest Du sieben Wochen lang, bis ein Formular für Krankengeld ausgefüllt ist? Drei Wochen sind der längste Zeitraum, den ich mir gefallen lassen würde. Fristsetzung per Einschreiben mit persönlichem Rückschein hilft da oft.

Du hast aber zeitlich schon so viel versäumt, dass Dir mit Hausmitteln wohl nicht mehr zu helfen ist. Rechtsanspruch haben und Recht bekommen sind zweierlei Welten und ich kann Dir nur raten, gehe zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der hat da andere Möglichkeiten, eine eventuelle Einsicht zu verlangen.

Wenn Du glaubst Anspruch auf Entlohnung von ca. 30 Arbeitsstunden zu haben, musst Du selbst entscheiden, ob es sich lohnt. Frag vorher an, was ein erstes Gespräch kostet oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung, die auch Arbeitsrecht abdeckt? Oder bist Du gar in einer Gewerkschaft?

Gruß Fredo

Hallo
schreiben Sie an den Geschäftsführer dieses Zeitarbeitsfirma und bestehen Sie auf die Aushändigung der Stundennachweise bzw. Zeiterfassungsnachweise und drohen Sie ruhig mit einem Anwalt wenn Sie die Unterlagen nicht bekommen. Sie können auch zum Arbeitsgericht gehen und Klage einreichen, Sie brauchen beim Gütetermin keinen Anwalt und es kostet Sie nichts. Alles Gute

Hallo jawepho,

die erste Frage, die mir dazu einfällt: Woher wissen Sie, dass 30 Stunden abweichen, wenn Sie die Stundenzettel überhaupt nicht haben?

Die Firma, bei der Sie eingesetzt sind, hat recht. Auskunft müsste Ihnen die Zeitarbeitsfirma geben. Normalerweise geschieht mit der Gehaltsabrechnung, ansonsten können Sie die Stundenzettel auch anfordern. Allerdings muss ich Ihnen noch sagen, dass es aus solchen gründen sehr wichtig ist, die Stundenzettel zu sammeln und ordentlich wegzuheften.

Arbeitnehmer haben einen rechtlichen Anspruch darauf, Ihre Personalakte einzusehen. Dort sind normalerweise auch die Stundenzettel. Aber bitte fragen Sie mich nicht nach dem Paragraphen, da ich hier keine rechtliche Beratung geben darf.

Das Grundproblem ist immer, dass die Zeitarbeitsfirma das eigentlich freiwillig machen sollte. So etwas einzuklagen ist immer sehr schwierig und bringt Sie im Zweifelsfall nicht weiter, denn die Zeit, die bis zu einem Urteil vergeht, ist sehr lang.

Ich hoffe, dass sich inzwischen alles für Sie geklärt hat.

Viele Grüße,

Paula

Leider ist die Anfrage in meiner e.mail Post untergegangen. Ich hoffe Ihr Problem hat sich erledigt, sonst noch einmal anfragen.