Hallo!
Darf ein Vermieter vom (langjährigen) Mieter ohne Angabe von Gründen Auskunft über seine Bankverbindung (Bank, Inhaber, Kontonr. und BLZ) verlangen!?
Mfg, kiribati.
Hallo!
Darf ein Vermieter vom (langjährigen) Mieter ohne Angabe von Gründen Auskunft über seine Bankverbindung (Bank, Inhaber, Kontonr. und BLZ) verlangen!?
Mfg, kiribati.
Hallo
Hallo!
Darf ein Vermieter vom (langjährigen) Mieter ohne Angabe von
Gründen Auskunft über seine Bankverbindung (Bank, Inhaber,
Kontonr. und BLZ) verlangen!?
die hat er doch sowieso oder wird die Miete BAT gezahlt?
Mfg, kiribati.
Mikesch
Natürlich hat er die Daten vom Kontoauszug.
Aber wie sieht es aus wenn er eine schriftliche (Extra-) Auskunft über Selbige haben möchte? Wenn z.B. ein selbstkreierter Vordruck mit entsprechenden Angaben ausgefüllt (und unterschrieben) und zurückgeschickt werden soll?
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Aber wie sieht es aus wenn er eine schriftliche (Extra-)
Auskunft über Selbige haben möchte? Wenn z.B. ein
selbstkreierter Vordruck mit entsprechenden Angaben ausgefüllt
(und unterschrieben) und zurückgeschickt werden soll?
Das ist seltsam, aber warscheinlich verlangt er das aus einem uns unbekannten Grund. Ich würde das ablehnen.
Das ist seltsam, aber warscheinlich verlangt er das aus einem
uns unbekannten Grund. Ich würde das ablehnen.
So in etwa hatte ich mir das auch gedacht. Wenn man die Miete seit mehreren Jahren (immer vom selben Konto aus) pünktlich zahlt ergibt so ein Vordruck wenig Sinn. Eine rechtliche Ermächtigung des Vermieters würde mir da auch nicht einfallen.
Ich werde dort vermutlich morgen mal anrufen und mich nach dem Sinn und Zweck erkundigen!
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Mfg, kiribati.